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Erst-Steuererklärung als Rentner

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    Erst-Steuererklärung als Rentner

    Hallo,
    ich frage mich beim Eintragen der gesetzl. Rente, ob ich hier die Brutto-Rente (Auszahlungsbetrag+KV+PflegeV) angebe oder die Netto-Rente.
    Gleichzeitig stellt sich die Frage, ob ich die aus der gesetztl. Rente bezahlten KV+PflegeV-Beiträge, als Versorgungsaufwand angebe?
    Die gleiche Frage stellt sich für meine Betriebsrente.

    #2
    AW: Erst-Steuererklärung als Rentner

    Da ich in der gleichen Situation bin wie du, mein Ratschlag:
    nimm den Belegabruf und du sparst dir dadurch eine Menge Arbeit.

    Ist deine Betriebsrente eine "echte" Rente oder auf Lohnsteuerkarte?

    Bei echte Rente oder Lohnsteuerkarte ist ja auch wieder alles im Belegabruf vorhanden
    und somit hast du eine "vorausgefüllte" Erklärung.
    Einfacher geht es doch garnicht.

    Mfg
    BMS240

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      #3
      AW: Erst-Steuererklärung als Rentner

      Zitat von prie54 Beitrag anzeigen
      Hallo,
      ich frage mich beim Eintragen der gesetzl. Rente, ob ich hier die Brutto-Rente (Auszahlungsbetrag+KV+PflegeV) angebe oder die Netto-Rente.
      Gleichzeitig stellt sich die Frage, ob ich die aus der gesetztl. Rente bezahlten KV+PflegeV-Beiträge, als Versorgungsaufwand angebe?
      Die gleiche Frage stellt sich für meine Betriebsrente.
      Hallo,

      Bruttorente
      KV+PV in Anlage Vorsorgeaufwendungen (nicht Versorgungsaufwand)
      Für die Betriebsrente bekommst du normalerweise eine elektr. Lstbesch. Die gibst du 1:1 in Anlage N ein

      Gruß FIGUL
      Gruß FIGUL

      Kommentar


        #4
        AW: Erst-Steuererklärung als Rentner

        Anzugeben ist jeweils die Bruttorente.
        Die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung können auf der Anlage Vorsorgeaufwand steuerlich geltend gemacht werden.

        Kommentar


          #5
          AW: Erst-Steuererklärung als Rentner

          Hallo prie54,

          du gibst die Bruttorente ein, so wie diese ja auch auf der Bescheinigung der Rentenstelle ausgewiesen ist. Deine KV und PV Beiträge trägst du in der Anlage Vorsorgeaufwand ein -> das wurde doch schon hier beantwortet ->https://forum.elster.de/anwenderforu...989#post250989

          Tschüß

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            #6
            AW: Erst-Steuererklärung als Rentner

            Hallo,
            vielen Dank für die schnelle Info - vor allem an BMS240.
            Ich werde jetzt gleich mal den Belegabruf beantragen, um mir das ganze Prozedere zu erleichtern bzw. Fehlerquellen auszuschließen.

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              #7
              AW: Erst-Steuererklärung als Rentner

              Ich werde jetzt gleich mal den Belegabruf beantragen, um mir das ganze Prozedere zu erleichtern bzw. Fehlerquellen auszuschließen.
              Für Renten ist der Belegabruf unbedingt empfehlenswert, sonst steht man spätestens im 3. Jahr des Rentenbezugs vor dem Problem, den Rentenanpassungsbetrag ermitteln zu müssen.

              Alternativ kann man sich die an das Finanzamt übermittelten Daten auch von der Rentenversicherung zuschicken lassen: https://www.eservice-drv.de/SelfServiceWeb/

              Der Antrag muss nur einmal gestellt werden!
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                #8
                AW: Erst-Steuererklärung als Rentner

                Hallo,

                funktioniert der Belegabruf auch für Leistungen aus Altersvorsorgevertägen und betr. Altersversorgung
                (Seite 2 Anlage R)

                Gruß FIGUL
                Gruß FIGUL

                Kommentar


                  #9
                  AW: Erst-Steuererklärung als Rentner

                  Zitat von FIGUL Beitrag anzeigen
                  Hallo,

                  funktioniert der Belegabruf auch für Leistungen aus Altersvorsorgevertägen und betr. Altersversorgung
                  (Seite 2 Anlage R)

                  Gruß FIGUL
                  Natürlich funktioniert der Belegabruf auch dort! In der Regel erhält man für solche Leistungen aber eine jährliche Leistungsmitteilung, ohne dafür einen Antrag stellen zu müssen.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                    #10
                    AW: Erst-Steuererklärung als Rentner

                    Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                    Natürlich funktioniert der Belegabruf auch dort! In der Regel erhält man für solche Leistungen aber eine jährliche Leistungsmitteilung, ohne dafür einen Antrag stellen zu müssen.
                    Hallo,

                    das ist mir auch klar.
                    Dann brauch ich dafür keinen Belegabruf, da ich die Daten von der Leistungsmitteilung selber eintrage
                    Für die gesetliche Rente bekomme ich auch eine Leistungsmitteilung.

                    Gruß FIGUL
                    Gruß FIGUL

                    Kommentar


                      #11
                      AW: Erst-Steuererklärung als Rentner

                      Für die gesetliche Rente bekomme ich auch eine Leistungsmitteilung.
                      Aber die hast du einmalig beantragen müssen und das wissen viele Rentner nicht und machen es deshalb auch nicht.

                      Erst letzte Woche hat mir ein Finanzbeamter am Telefon bestätigt, dass die Angaben zu den Rentenanpassungsbeträgen zumeist fehlerhaft sind.
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

                      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                        #12
                        AW: Erst-Steuererklärung als Rentner

                        Auch ich bekomme die Leistungsdaten der Renten, Lohnsteuerkarte, VBL zugeschickt.
                        Aber warum soll ich die händisch übertragen? Oft dann fehlerbehaftet.
                        Die Daten aus Vorjahr müssen überprüft und geändert werden.

                        Per Belegabruf lasse ich die Daten eintragen und brauch sie dann nur kontrollieren.

                        Mir ist kein Grund bekannt, warum ich auf diesen Dienst verzichten sollte.
                        Im Gegenteil: Ich kann dies nur empfehlen.

                        Schleierhaft ist mir, warum man darauf verzichten sollte.

                        mfg
                        BMS240

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                          #13
                          AW: Erst-Steuererklärung als Rentner

                          Zitat von BMS240 Beitrag anzeigen
                          Per Belegabruf lasse ich die Daten eintragen und brauch sie dann nur kontrollieren.
                          Schleierhaft ist mir, warum man darauf verzichten sollte.
                          Hallo BMS240,

                          das kann jeder nach seinem Belieben tun, mancher bevorzugt die Datenübernahmefunktion und ändert nur die Werte und der nächste füllt eben über Belegabruf ein.

                          Natürlich hat der Belegabruf auch noch so seine Macken, z.Bsp. bei mehreren Renten oder Lohnsteuerbescheinigungen wenn man in MeinElster arbeitet, dann wird meist nur eine übernommen usw.

                          Tschüß

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                            #14
                            AW: Erst-Steuererklärung als Rentner

                            Zitat von BMS240 Beitrag anzeigen
                            Auch ich bekomme die Leistungsdaten der Renten, Lohnsteuerkarte, VBL zugeschickt.
                            Aber warum soll ich die händisch übertragen? Oft dann fehlerbehaftet.
                            Die Daten aus Vorjahr müssen überprüft und geändert werden.

                            Per Belegabruf lasse ich die Daten eintragen und brauch sie dann nur kontrollieren.

                            Mir ist kein Grund bekannt, warum ich auf diesen Dienst verzichten sollte.
                            Im Gegenteil: Ich kann dies nur empfehlen.

                            Schleierhaft ist mir, warum man darauf verzichten sollte.

                            mfg
                            BMS240
                            Hallo,

                            bevor ich das alles kontrolliere habe ich die Daten per Hand auch rein geklopft und für den korrekten Belegabruf
                            siehe Beitrag holzgoe.


                            Gruß FIGUL
                            Gruß FIGUL

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                              #15
                              AW: Erst-Steuererklärung als Rentner

                              Natürlich hat der Belegabruf auch noch so seine Macken
                              Das ist aber ein spezielles Problem von Mein ELSTER! Bei ElsterFormular klappt das seit letztem Jahr sehr gut, weil hier beim Start der Datenübernahme aus dem Vorjahr erkannt wird,

                              ob bereits das Jahr zuvor der Belegabruf genutzt wurde. Dann wird der Belegabruf nämlich vorgezogen und die Daten aus dem Vorjahr werden gar nicht erst übernommen.

                              Man kann ja nur hoffen, dass die Fehler und Schwächen, die Mein ELSTER diesbezüglich noch aufweist, bis 2020 nach und nach beseitigt werden.

                              Persönlich teile ich die hier teilweise geäußerten generellen Vorbehalte gegen die Nutzung des Belegabrufs nicht. Kontrollieren muss man ohnehin alles, auch die manuellen Einträge.
                              Freundliche Grüße
                              Charlie24

                              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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