Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Beiträge zum Versorgungswerk/ Syndikusanwalt und Selbstzahler - wo eintragen?

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    #16
    Ne, die ist nicht falsch. Ich habe mehrere Bescheinigungen erhalten. Und auf der Beitragsübersicht 2019 ist der Beitrag der mir im April abgezogen ist enthalten. Habe das jetzt alles nochmal nachgeprüft. Damit stimmt auch die Angabe auf der Lohnsteuerbescheinigung.

    Meinst du, ich soll mal beim Finanzamt anrufen? Oder bringt das nichts?

    Kommentar


      #17
      Und auf der Beitragsübersicht 2019 ist der Beitrag der mir im April abgezogen ist enthalten
      Weiter oben hast du aber noch geschrieben:

      Auf der Bescheinigung vom Versorgungswerk stehen diese Beiträge, welche ich ja im April 2019 gezahlt habe nicht drauf,
      Was ist jetzt wirklich richtig? Hat das Versorgungswerk auch mehrere Bescheinigungen übermittelt? Das Finanzamt verwendet die elektronisch übermittelten Daten
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar


        #18
        Entschuldige bitte, ich habe gerade noch mal alles überprüft:

        die Bescheinigung zur Vorlage beim Arbeitgeber vom Versorgungswerk enthält diesen besagten Betrag nicht. Da hatte ich mich die ganze Zeit gewundert.
        Dann habe ich aber noch eine Beitragsübersicht erhalten, da steht er drauf.

        Und wenn ich mir den Arbeitgeberanteil aus Ziffer 22b der Lohnsteuerbescheinigung anschaue und ihn doppelt nehme, passt er auch. Dann kommt man insgesamt auf die Beiträge die ich laut Beitragsübersicht 2019 auch gezahlt habe.

        DAs bedeutet, ich habe die Beträge richtig bei Elster eingegeben und an den Summen des Versorgungswerk liegt es nicht.
        Es bleibt aber dabei, dass mir trotzkessen ja die Einkünfte alleine durch die Werbungskosten weniger werden, mir eine höhere Einkommenssteuer ausgespuckt wird.

        Ich bin mit meinem Latein am Ende. Ich dachte, es läge an einer falschen Eingabe von mir.

        Kommentar


          #19
          Ich bin mit meinem Latein am Ende. Ich dachte, es läge an einer falschen Eingabe von mir.
          Wie sieht es denn mit den Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung aus? Sind die vollständig erfasst?
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

          Kommentar


            #20
            ja, sind sie.

            Kommentar


              #21
              Hallo,

              ich habe eine Frage, die in die selbe Richtung geht und hoffe auf Hilfe:

              Ich habe meine Lohnsteuerbescheinigung abgerufen und die Daten wurden automatisch übernommen. In meiner Lohnsteuerbescheinigung ist aber nur ein Eintrag in Zeile 22b und nicht in 23b. Dies ist auch richtig, da ich die Beiträge ins Versorgungswerk selbständig überwiesen habe (Selbstzahler). Das kann ich auch durch eine Bescheinigung des Versorgungswerks nachweisen. Nun ist es aber nicht möglich im Elsterformular in der Anlage Altersvorsorge nur einen Eintrag in Zeile 9 zu haben, sondern das System möchte auch einen Eintrag in Zeile 4 haben, ansonsten kann das Formular gar nicht abgeschickt werden (ich würde hier jetzt einfach 0 eintragen). Demnach würde ich dann aber meine Beiträge in Zeile 5 eintragen, oder? Nun habe ich aber letztes Jahr nicht nur Pflichtbeiträge geleistet sondern auch in der Elternzeit noch zusätzlich freiwillige Beträge ans Versorgungswerk bezahlt. Soll man dann die Summe aus beiden Zahlen in Zeile 5 eintragen oder kommen die freiwilligen Beträge in eine andere Zeile.

              Es wäre super, wenn mir dies bezüglich jemand einen Tipp geben könnte.

              Vielen Dank



              Kommentar


                #22
                Die Anlage AV ist nur für zertifizierte Altersvorsorgeverträge (Riester-Rente) gedacht.

                Kommentar


                  #23
                  Gemeint ist doch offensichtlich die Anlage Vorsorgeaufwand, für die Anlage Altersvorsorge (AV) geben die Zeilenangaben ja nichts her.

                  Soll man dann die Summe aus beiden Zahlen in Zeile 5 eintragen
                  Ja, das sollst du.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                  Kommentar


                    #24
                    Auch in Zeile 4 der Anlage Vorsorgeaufwand ist in ElsterFormular kein Eintrag möglich.

                    Kommentar


                      #25
                      Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
                      Auch in Zeile 4 der Anlage Vorsorgeaufwand ist in ElsterFormular kein Eintrag möglich.
                      Das könnte man aber mit einem Eintrag auf der Lohnsteuerbescheinigung lösen.

                      Ob jemand, der sich an ein Thema dranhängt, wirklich ElsterFormular verwendet, ist keineswegs sicher!
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

                      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                      Kommentar

                      Lädt...
                      X