Hallo,
wie muss ich den Gewinn berechnen der unterhaltenen Person wenn diese selbständig ist? Sozialrechtlich wie zB bei ALG2 (also ohne auch alte AFA dafür aber gesamter tatsächlicher Aufwand während des entsprechenden Unterhaltszeitraums sofort in voller Höhe gewinnmindernd) oder einfach der steuerliche Gewinn laut Steuerbescheid der unterhaltenen Person (dann "normal" Afa etc.)?
Danke
wie muss ich den Gewinn berechnen der unterhaltenen Person wenn diese selbständig ist? Sozialrechtlich wie zB bei ALG2 (also ohne auch alte AFA dafür aber gesamter tatsächlicher Aufwand während des entsprechenden Unterhaltszeitraums sofort in voller Höhe gewinnmindernd) oder einfach der steuerliche Gewinn laut Steuerbescheid der unterhaltenen Person (dann "normal" Afa etc.)?
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