Der Pflegepauschbetrag
-Wenn du einen Angehörigen bei dir oder in dessen Wohnung persönlich gepflegt, kannst du den Pflege-Pauschbetrag in Höhe von 924 Euro nutzen.
-Die pflegebedürftige Person muss allerdings Pflegestufe 3 haben oder hilflos sein.
-Für die Pflege muss unentgeldlich sein.
-Wenn du einen Angehörigen bei dir oder in dessen Wohnung persönlich gepflegt, kannst du den Pflege-Pauschbetrag in Höhe von 924 Euro nutzen.
-Die pflegebedürftige Person muss allerdings Pflegestufe 3 haben oder hilflos sein.
-Für die Pflege muss unentgeldlich sein.
Hallo.
Habe dazu zwei Fragen:
1. wo wird der Pflegepauschbetrag für die oben zitierte Pflege eingetragen ?
2. was ist wenn beide Elternteile gepflegt werden, wird der Pflege-Pauschbetrag in Höhe von 924 Euro einmal oder zweimal eingetragen ?
Danke im Voraus.
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