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Pflegepauschbetrag für Eltern

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    Pflegepauschbetrag für Eltern

    Der Pflegepauschbetrag

    -Wenn du einen Angehörigen bei dir oder in dessen Wohnung persönlich gepflegt, kannst du den Pflege-Pauschbetrag in Höhe von 924 Euro nutzen.
    -Die pflegebedürftige Person muss allerdings Pflegestufe 3 haben oder hilflos sein.
    -Für die Pflege muss unentgeldlich sein.

    Hallo.

    Habe dazu zwei Fragen:

    1. wo wird der Pflegepauschbetrag für die oben zitierte Pflege eingetragen ?

    2. was ist wenn beide Elternteile gepflegt werden, wird der Pflege-Pauschbetrag in Höhe von 924 Euro einmal oder zweimal eingetragen ?

    Danke im Voraus.

    #2
    Du erreichst die Eingabehilfe in ElsterFormular über das Hilfemenü: Hilfe/Anleitung zum Formular.
    Wenn Du dann unter dem Registertab Index bei Suchen nach: Pflege eingibst dann siehst Du schon die entsprechenden Themenvorschläge.

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      #3
      Seit dem Jahr 2019 gibt es eine neue Anlage Außergewöhnliche Belastungen. Dort kann auch der Pflegepauschbetrag erklärt werden.

      Dafür gibt es die Zeilen 11 und 12. Wenn beide Elternteile die Voraussetzungen erfüllen, muss man den Bereich duplizieren (Pluszeichen +)
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        Hallo Zusammen,
        ich verstehe das mit der steuerlichen Geschichte was die Pflege der eigenen Eltern angeht.
        Meine Mutter ist Pflegebedürftig und sehr stark Herzkrank (Herzinsuffzient etc.)
        Ich habe keine Probleme bei der Erstellung der Steuererklärung, aber hierbei bin ich überfragt.

        2018 = Pflegestufe 2
        2019 = ab Oktober Pflegestufe 3

        Frage: Pflegepauschbetrag erst ab Pflegestufe 4 = so habe ich es zumindest verstanden. Hoffe richtig ;-)

        Frage: Außergewöhliche Belastungen = kann man die Fahrkosten auch ab Pflegestufe 2 und 3 absetzen? Auch für die Fahrkosten zum Arzt?
        Ich bin aufgrund ihrer Herzerkrankung und ihrer fehlenden Mobilität (daraus resultierenden Pflegebedürftigkeit) täglich 2 - 3x bei ihr.
        Für eine Strecke sind es schon fast 19 km. Sie ist auch wegen der fehlenden Mobiltät auf einen Rollstuhl außer Haus angewiesen.

        Frage: Wenn das möglich, welche Nachweise benötige ich außer des Pflegestufenbescheides?
        Frage: Wird eine Strecke abgerechnet, oder auch der Rückweg?

        Leider hat sie noch keinen Behindertenausweis. Ist aber in Arbeit.

        Vielen lieben Dank für eine Antwort!

        LG Inken

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          #5
          Pflegepauschbetrag erst ab Pflegestufe 4 = so habe ich es zumindest verstanden. Hoffe richtig ;-)
          Pflegepauschbetrag erst ab Pflegegrad 4, das ist richtig oder bei einem Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen "H"

          Wenn diese Voraussetzungen nicht erfüllt sind, geht es nur über Außergewöhnliche Belastungen, wobei da auch Fahrtkosten geltend gemacht werden können.

          Die muss man glaubhaft machen, am besten durch Aufzeichnungen. Es können die gefahrenen Kilometer in Ansatz gebracht werden.

          Das hat aber jetzt alles nichts mit der elektronischen Steuererklärung zu tun!

          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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