Hallo liebe Gemeinde,
schön Euch gefunden zu haben.
Da mir die Gebühren für meinen Steuerberater über den Kopf wachsen und es sich nicht mehr lohnt das
ganze weiter zu betreiben (schliesslich möchte ich mein Gewerbe nicht ausschließlich betreiben, um
meinen Steuerberater zu bezahlen), möchte ich in 2019 meine 1/4 jährliche Umsatzsteuervoranmeldung
zum ersten mal allein bewältigen oder ich muss aufhören bzw. aufgeben und meinen Bestand ausschließlich
verkaufen, so das ich nur noch Einnahmen habe.
Ich weiß inzwischen, dass ich meine Netto Einnahmen in die Zeile 81 Eintrage und Elster die zu zahlende
MwSt. selbst daraus errechnet. Ich weiß auch, dass ich bei deutschen Großhändlern, bei denen ich ja
immer die MwSt. gleich zahle, dass ich diesen MwSt. Betrag bzw. Gesamtbetrag aus mehreren Einkäufen, in
die Zeile 66 eintrage.
Nun eine Frage zu der ich bisher leider keine Antwort gefunden habe: die Ausgaben bei steuerfreien Einkäufen
innerhalb der EU, bei der ich beim Verkäufer bzw. Großhändler ja üblicherweise keine MwSt. zur Rechnung
bekomme, wie wird diese verrechnet bzw. wo wird diese eingetragen?
Wenn ich Bspw. in Finnland etwas kaufe, und ich zahle 300€ für Waren und Versand, und ich habe in
diesen 300€ keine enthaltene MwSt., so muss ich doch die MwSt. von 57€ erst einmal an das Finanzamt zahlen,
welche ich aber auch später wieder zurückerstattet bekomme. Ist etwas kompliziert aber so lief es zu meiner
Kleingewerbezeit, soweit ich das überblicken konnte.
Zweite Frage: Bei einer Bestellung in den USA muss ich ja die MwSt. direkt beim Zollamt zahlen, kann ich diese
dann mit in der Zeile 66 verrechnen?
Ich bedanke mich im Voraus bei allen, die mir weiterhelfen können
LG
-toky
schön Euch gefunden zu haben.
Da mir die Gebühren für meinen Steuerberater über den Kopf wachsen und es sich nicht mehr lohnt das
ganze weiter zu betreiben (schliesslich möchte ich mein Gewerbe nicht ausschließlich betreiben, um
meinen Steuerberater zu bezahlen), möchte ich in 2019 meine 1/4 jährliche Umsatzsteuervoranmeldung
zum ersten mal allein bewältigen oder ich muss aufhören bzw. aufgeben und meinen Bestand ausschließlich
verkaufen, so das ich nur noch Einnahmen habe.
Ich weiß inzwischen, dass ich meine Netto Einnahmen in die Zeile 81 Eintrage und Elster die zu zahlende
MwSt. selbst daraus errechnet. Ich weiß auch, dass ich bei deutschen Großhändlern, bei denen ich ja
immer die MwSt. gleich zahle, dass ich diesen MwSt. Betrag bzw. Gesamtbetrag aus mehreren Einkäufen, in
die Zeile 66 eintrage.
Nun eine Frage zu der ich bisher leider keine Antwort gefunden habe: die Ausgaben bei steuerfreien Einkäufen
innerhalb der EU, bei der ich beim Verkäufer bzw. Großhändler ja üblicherweise keine MwSt. zur Rechnung
bekomme, wie wird diese verrechnet bzw. wo wird diese eingetragen?
Wenn ich Bspw. in Finnland etwas kaufe, und ich zahle 300€ für Waren und Versand, und ich habe in
diesen 300€ keine enthaltene MwSt., so muss ich doch die MwSt. von 57€ erst einmal an das Finanzamt zahlen,
welche ich aber auch später wieder zurückerstattet bekomme. Ist etwas kompliziert aber so lief es zu meiner
Kleingewerbezeit, soweit ich das überblicken konnte.
Zweite Frage: Bei einer Bestellung in den USA muss ich ja die MwSt. direkt beim Zollamt zahlen, kann ich diese
dann mit in der Zeile 66 verrechnen?
Ich bedanke mich im Voraus bei allen, die mir weiterhelfen können
LG
-toky
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