ich wollte die Anlage "Unterhalt" für mein volljähriges Kind, welches sich noch im Studium befindet, ausfüllen. Das Kind studiert in einem anderen Stadt und wohnt in einer WG. Leider komme ich mit der Frage nach der Personenzahl nicht ganz zu recht; ist Studenten-WG ein Haushalt nach dem steuerrechtlichen Sinne? Wie ist die korrekte rechtliche Interpretation? Muss ich bei drei-Personen-WG dann ein 3 eintragen oder 1? Ich unterstütze finanziell nur mein Kind. Was die anderen Mitbewohner bekommen bzw ob und wie sie unterstützt werden ist mir völlig unklar. Danke im Voraus für eine Hilfe
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ist Studenten WG ein Haushalt?
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