Meine Lage:
- Kein Hauptberuf/Angestellte Tätigkeit ausgeübt.
- Ohne Arbeitslosengeld nur Unterstützung durch Eltern.
- Muss die Steuererklärung (seit 2015 mit Elster) selbst machen. Weil die letzten Jahre meine Ersparnisse/Zusatz-Rente aufgebraucht haben.
+ Selbständige/Freiberufliche Tätigkeit als Fotograf mittels Formblatt: Fragebogen-zur-steuerlichen Erfassung angemeldet. Jetzt 11 Monate danach mache ich meine EST und EÜR Steuer 2017 mittels Elster Formular.
* So weit bin ich gekommen:
+ Mit meiner Krankenversicherung TK habe ich bereits geklärt, dass ich mit meinen 14 Stunden pro Woche unterhalb ihrer Grenze von 20/Woche liege und deshalb meine Tätigkeit als Nebenberuf zählt. Auch mein Einkommen ist im Durchschnitt gerechnet bisher unter 50Euro pro Monat geblieben.
+ Von fuer-gruender.de/existenzgruendung-planen/selbststaendig-machen/nebenberuflich-selbststaendig weiß ich, dass man selbständig arbeiten kann im Nebenberuf, auch wenn man keinen Hauptberuf ausübt oder z.B. arbeitslos (in gewissen Grenzen) ist.
Folgende Formulare habe ich schon in Elster so weit möglich ausgefüllt:
* Einkommensteuererkl. 2017 + Anlage N mit Zeile 29: 1.1.17 bis 31.12.17 ohne Hauptarbeit. Unterstützung durch Eltern. + Anlage Vorsorgeaufwand: Eingetragen die gezahlten Krankenversicherungsbeiträge.
* EÜR-Einnahmenüberschussrechnung 2017 mit Einnahmen und Ausgaben wie z.B
Büromaterial. Sonst keine zusätzlichen Anlagen.
• Frage: Im Online Forum habe ich keine passende Antwort gefunden auf die Frage: Muß ich das überhaupt angeben oder gibt es ein Feld bzw. Formular/Anlage, was ich noch nicht heruntergeladen habe, um die Anzahl der gearbeiteteten Wochenstunden eintragen zu können?
• Warum will ich das klarstellen: Weil ich sonst ca. 350Euro pro Monat an Krankenversicherung zahlen Muß. Jedenfalls ist das meine Aufassung der Situation. Woher soll denn das Finanzamt sonst wissen wie lange ich pro Woche arbeite...
• Einzige Idee die ich hatte ist Folgende: In der EÜR Seite1 im Feld, Art des Betriebes: Fotostudio 2-tägig einzutragen und in der EST2017 auf Seite1 Zeile 14: Fotograf-Nebenberuf einzutragen.
Für hilfreiche Tipps oder Erklärungen bin ich sehr dankbar.
Gruß an Alle.
- Kein Hauptberuf/Angestellte Tätigkeit ausgeübt.
- Ohne Arbeitslosengeld nur Unterstützung durch Eltern.
- Muss die Steuererklärung (seit 2015 mit Elster) selbst machen. Weil die letzten Jahre meine Ersparnisse/Zusatz-Rente aufgebraucht haben.
+ Selbständige/Freiberufliche Tätigkeit als Fotograf mittels Formblatt: Fragebogen-zur-steuerlichen Erfassung angemeldet. Jetzt 11 Monate danach mache ich meine EST und EÜR Steuer 2017 mittels Elster Formular.
* So weit bin ich gekommen:
+ Mit meiner Krankenversicherung TK habe ich bereits geklärt, dass ich mit meinen 14 Stunden pro Woche unterhalb ihrer Grenze von 20/Woche liege und deshalb meine Tätigkeit als Nebenberuf zählt. Auch mein Einkommen ist im Durchschnitt gerechnet bisher unter 50Euro pro Monat geblieben.
+ Von fuer-gruender.de/existenzgruendung-planen/selbststaendig-machen/nebenberuflich-selbststaendig weiß ich, dass man selbständig arbeiten kann im Nebenberuf, auch wenn man keinen Hauptberuf ausübt oder z.B. arbeitslos (in gewissen Grenzen) ist.
Folgende Formulare habe ich schon in Elster so weit möglich ausgefüllt:
* Einkommensteuererkl. 2017 + Anlage N mit Zeile 29: 1.1.17 bis 31.12.17 ohne Hauptarbeit. Unterstützung durch Eltern. + Anlage Vorsorgeaufwand: Eingetragen die gezahlten Krankenversicherungsbeiträge.
* EÜR-Einnahmenüberschussrechnung 2017 mit Einnahmen und Ausgaben wie z.B
Büromaterial. Sonst keine zusätzlichen Anlagen.
• Frage: Im Online Forum habe ich keine passende Antwort gefunden auf die Frage: Muß ich das überhaupt angeben oder gibt es ein Feld bzw. Formular/Anlage, was ich noch nicht heruntergeladen habe, um die Anzahl der gearbeiteteten Wochenstunden eintragen zu können?
• Warum will ich das klarstellen: Weil ich sonst ca. 350Euro pro Monat an Krankenversicherung zahlen Muß. Jedenfalls ist das meine Aufassung der Situation. Woher soll denn das Finanzamt sonst wissen wie lange ich pro Woche arbeite...
• Einzige Idee die ich hatte ist Folgende: In der EÜR Seite1 im Feld, Art des Betriebes: Fotostudio 2-tägig einzutragen und in der EST2017 auf Seite1 Zeile 14: Fotograf-Nebenberuf einzutragen.
Für hilfreiche Tipps oder Erklärungen bin ich sehr dankbar.
Gruß an Alle.
Kommentar