Hallo alle zusammen ... ich verzweifle langsam an dieser ganzen Steuererklärung/Einspruch, deswegen suche ich nach langem alleine durchschlagen mal Hilfe von anderen ... ISt viel Text geworden, aber ich versuche die Ausgangslage so gut es geht zu beschreiben ... Danke schon mal fürs lesen ...
Vorgeschichte: ich war ich im Referendariat (Lehramt) über 150 km entfernt (=beruflich bedingter Wechsel des Arbeitsortes, hatte ein Zimmer in einer WG am dort, am Beschäftigungort) von meinem bisherigen Wohnort (=ich nenne ihn ab jetzt Hauptwohnort), an dem ich studiert habe (Freunde, soziales Umfeld, Lebensmittelpunkt) und meine Freundin noch wohnt. Ich hab vor einigen Wochen eine Steuererklärung eingereicht (ohne die doppelte Haushaltsführung, vergessen). Dann hab ich 3 Wochen später nochmal eine Steuererklärung mit doppelter Haushaltsführung nachgereicht. Tage später kommt der Steuerbescheid, der auf die alte, erste Erklärung Bezug nimmt. Dann hab ich dagegen Einspruch eingelegt:
„Sehr geehrte Damen und Herren,
folgende Angaben habe ich bei meiner Steuererklärung noch nicht berücksichtigt, die ich Ihnen anbei korrigiert zuschicke:
• Doppelte Haushaltsführung
• Aktualisierte Werbungskosten
Ich entschuldige mich vielmals für die von mir durch unvollständiges Ausfüllen der Steuererklärung entstandenen Unannehmlichkeiten.“
Dann komm folgende Antwort:
„Einspruchsantrag kann nicht entsprochen werden:
Sie wollen weitere Werbungskosten anerkennen lassen: Es sind bei den Werbungskosten keine Abweichung von der Erklärung erfolgt. IM Einspruchsverfahren wurden auch keine weiteren Aufwendungen diesbezüglich geltend gemacht, Unterlagen wurden nicht eingereicht. Falls Sie das Einspruchsverfahren fortsetzen wollen bitte ich um Stellungnahme zu meinen vorstehenden Ausführungen. In diesem Fall bitte ich zu weiteren Bearbeitung des Einspruchs folgende Unterlagen vorzulegen:
- Aufstellung ihrer im Wege des Einspruchs geltend zu machende Werbungskosten und Begründung dieser Aufwendung (Nachweise und Belege hierzu)“
Jetzt meine Fragen:
1.) Das Fettmarkierte: heisst das ich soll nur die NEUEN Werbungskosten, die ich im Einspruch zusätzlich gelten machen will, nachweisen/belegen muss, oder alle Werbungskosten, also auch die die durch den erfolgten Steuerbescheid schon anerkannt worden sind?
2.) Der unterstrichene Teil: Wird der Einspruch auch aufrechterhalten, wenn ich auf die Werbungskosten verzichte und nur die doppelte Haushaltsführung gelten machen will?
3.) Zur doppelten Haushaltsführung: ich kann alles nachweisen: also
-genügend Heimfahrten zum Hauptwohnort(fahre mindestens 2 mal im Monat an den Wes nach dorthin und in Ferien wohne ich dort) nachweisen
-wohnen am Beschäftigungsort (wohne da unter der Woche) mit Mietvertrag
-und ich kann darlegen dass ich eine engere persönliche Beziehung zum Hauptwohnort habe, da meine Freundin dort wohnt und ich mit ihr dort eine Wohnung unterhalte und Vereinszugehörigkeit und Studium und dass ich zehn Jahre dort gewohnt habe und mein soziales Umfeld hier ist.
Nur beim Nachweis der Beteiligung an den Lebenskosten, von über 10% ,Habe ich das Problem, dass ich zwar einen Untermietvertrag mit meiner Freundin gemacht habe, aber ich keine regelmäßigen monatlichen Mietbeteiligung nachweisen kann, sondern habe nur eine Einmalzahlung (Überweisung) an meine Freundin, die Mieterin der gemeinsame Wohnung, überwiesen (750 Euro , mit dem Verwendungszweck “Schulden“), da wir das mit der Beteiligung relativ locker gesehen haben und ich wenn ich mal Geld hatte ihr einfach was überwiesen/Einkäufe bar gezahlt habe. Die Einkäufe habe ich leider immer bar bezahlt und deswegen sie nicht anhand von Kontoauszügen belegen kann (nur 2 mal in 12 Monaten).
Aber ich kann an den Wochenenden an denen ich am Hauptwohnsitz war sehr viele Bargeldabhebung dort nachweisen. Würde das als Indiz auch zählen?
Würde das trotzdem als Zahlung für die Wohnung anerkannt werden, wenn man einen Untermietvertrag von der Wohnung vorlegen würde? Vor allem weil nur Schulden im Verwendungszweck steht?
Könnte ich mir von meiner Freundin Quittungen ausstellen lassen, dass ich Einkäufe gezahlt habe?
Oder macht ein einreichen der doppelten Haushaltsführung so keinen Sinn, da sie nicht anerkannt wird? Irgendwelche Tipps wie man die 10% kosten Beteiligung glaubhaft darlegen könnte?
Übrigens: Ich wohne seit 2018 (nach Beendigung des Refs) in genau der Wohnung , zusammen mit meiner Freundin, zu der ich während des Refs immer gependelt bin und an der ich jetzt die doppelte Haushaltsführung nachweisen will. Sollte doch irgendwie klappen …
Gruß
Hubert
Vorgeschichte: ich war ich im Referendariat (Lehramt) über 150 km entfernt (=beruflich bedingter Wechsel des Arbeitsortes, hatte ein Zimmer in einer WG am dort, am Beschäftigungort) von meinem bisherigen Wohnort (=ich nenne ihn ab jetzt Hauptwohnort), an dem ich studiert habe (Freunde, soziales Umfeld, Lebensmittelpunkt) und meine Freundin noch wohnt. Ich hab vor einigen Wochen eine Steuererklärung eingereicht (ohne die doppelte Haushaltsführung, vergessen). Dann hab ich 3 Wochen später nochmal eine Steuererklärung mit doppelter Haushaltsführung nachgereicht. Tage später kommt der Steuerbescheid, der auf die alte, erste Erklärung Bezug nimmt. Dann hab ich dagegen Einspruch eingelegt:
„Sehr geehrte Damen und Herren,
folgende Angaben habe ich bei meiner Steuererklärung noch nicht berücksichtigt, die ich Ihnen anbei korrigiert zuschicke:
• Doppelte Haushaltsführung
• Aktualisierte Werbungskosten
Ich entschuldige mich vielmals für die von mir durch unvollständiges Ausfüllen der Steuererklärung entstandenen Unannehmlichkeiten.“
Dann komm folgende Antwort:
„Einspruchsantrag kann nicht entsprochen werden:
Sie wollen weitere Werbungskosten anerkennen lassen: Es sind bei den Werbungskosten keine Abweichung von der Erklärung erfolgt. IM Einspruchsverfahren wurden auch keine weiteren Aufwendungen diesbezüglich geltend gemacht, Unterlagen wurden nicht eingereicht. Falls Sie das Einspruchsverfahren fortsetzen wollen bitte ich um Stellungnahme zu meinen vorstehenden Ausführungen. In diesem Fall bitte ich zu weiteren Bearbeitung des Einspruchs folgende Unterlagen vorzulegen:
- Aufstellung ihrer im Wege des Einspruchs geltend zu machende Werbungskosten und Begründung dieser Aufwendung (Nachweise und Belege hierzu)“
Jetzt meine Fragen:
1.) Das Fettmarkierte: heisst das ich soll nur die NEUEN Werbungskosten, die ich im Einspruch zusätzlich gelten machen will, nachweisen/belegen muss, oder alle Werbungskosten, also auch die die durch den erfolgten Steuerbescheid schon anerkannt worden sind?
2.) Der unterstrichene Teil: Wird der Einspruch auch aufrechterhalten, wenn ich auf die Werbungskosten verzichte und nur die doppelte Haushaltsführung gelten machen will?
3.) Zur doppelten Haushaltsführung: ich kann alles nachweisen: also
-genügend Heimfahrten zum Hauptwohnort(fahre mindestens 2 mal im Monat an den Wes nach dorthin und in Ferien wohne ich dort) nachweisen
-wohnen am Beschäftigungsort (wohne da unter der Woche) mit Mietvertrag
-und ich kann darlegen dass ich eine engere persönliche Beziehung zum Hauptwohnort habe, da meine Freundin dort wohnt und ich mit ihr dort eine Wohnung unterhalte und Vereinszugehörigkeit und Studium und dass ich zehn Jahre dort gewohnt habe und mein soziales Umfeld hier ist.
Nur beim Nachweis der Beteiligung an den Lebenskosten, von über 10% ,Habe ich das Problem, dass ich zwar einen Untermietvertrag mit meiner Freundin gemacht habe, aber ich keine regelmäßigen monatlichen Mietbeteiligung nachweisen kann, sondern habe nur eine Einmalzahlung (Überweisung) an meine Freundin, die Mieterin der gemeinsame Wohnung, überwiesen (750 Euro , mit dem Verwendungszweck “Schulden“), da wir das mit der Beteiligung relativ locker gesehen haben und ich wenn ich mal Geld hatte ihr einfach was überwiesen/Einkäufe bar gezahlt habe. Die Einkäufe habe ich leider immer bar bezahlt und deswegen sie nicht anhand von Kontoauszügen belegen kann (nur 2 mal in 12 Monaten).
Aber ich kann an den Wochenenden an denen ich am Hauptwohnsitz war sehr viele Bargeldabhebung dort nachweisen. Würde das als Indiz auch zählen?
Würde das trotzdem als Zahlung für die Wohnung anerkannt werden, wenn man einen Untermietvertrag von der Wohnung vorlegen würde? Vor allem weil nur Schulden im Verwendungszweck steht?
Könnte ich mir von meiner Freundin Quittungen ausstellen lassen, dass ich Einkäufe gezahlt habe?
Oder macht ein einreichen der doppelten Haushaltsführung so keinen Sinn, da sie nicht anerkannt wird? Irgendwelche Tipps wie man die 10% kosten Beteiligung glaubhaft darlegen könnte?
Übrigens: Ich wohne seit 2018 (nach Beendigung des Refs) in genau der Wohnung , zusammen mit meiner Freundin, zu der ich während des Refs immer gependelt bin und an der ich jetzt die doppelte Haushaltsführung nachweisen will. Sollte doch irgendwie klappen …
Gruß
Hubert
Kommentar