Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Einspruch zur doppeltne Haushaltsführung

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Einspruch zur doppeltne Haushaltsführung

    Hallo alle zusammen ... ich verzweifle langsam an dieser ganzen Steuererklärung/Einspruch, deswegen suche ich nach langem alleine durchschlagen mal Hilfe von anderen ... ISt viel Text geworden, aber ich versuche die Ausgangslage so gut es geht zu beschreiben ... Danke schon mal fürs lesen ...

    Vorgeschichte: ich war ich im Referendariat (Lehramt) über 150 km entfernt (=beruflich bedingter Wechsel des Arbeitsortes, hatte ein Zimmer in einer WG am dort, am Beschäftigungort) von meinem bisherigen Wohnort (=ich nenne ihn ab jetzt Hauptwohnort), an dem ich studiert habe (Freunde, soziales Umfeld, Lebensmittelpunkt) und meine Freundin noch wohnt. Ich hab vor einigen Wochen eine Steuererklärung eingereicht (ohne die doppelte Haushaltsführung, vergessen). Dann hab ich 3 Wochen später nochmal eine Steuererklärung mit doppelter Haushaltsführung nachgereicht. Tage später kommt der Steuerbescheid, der auf die alte, erste Erklärung Bezug nimmt. Dann hab ich dagegen Einspruch eingelegt:
    „Sehr geehrte Damen und Herren,
    folgende Angaben habe ich bei meiner Steuererklärung noch nicht berücksichtigt, die ich Ihnen anbei korrigiert zuschicke:
    • Doppelte Haushaltsführung
    • Aktualisierte Werbungskosten

    Ich entschuldige mich vielmals für die von mir durch unvollständiges Ausfüllen der Steuererklärung entstandenen Unannehmlichkeiten.“

    Dann komm folgende Antwort:

    „Einspruchsantrag kann nicht entsprochen werden:
    Sie wollen weitere Werbungskosten anerkennen lassen: Es sind bei den Werbungskosten keine Abweichung von der Erklärung erfolgt. IM Einspruchsverfahren wurden auch keine weiteren Aufwendungen diesbezüglich geltend gemacht, Unterlagen wurden nicht eingereicht. Falls Sie das Einspruchsverfahren fortsetzen wollen bitte ich um Stellungnahme zu meinen vorstehenden Ausführungen. In diesem Fall bitte ich zu weiteren Bearbeitung des Einspruchs folgende Unterlagen vorzulegen:
    - Aufstellung ihrer im Wege des Einspruchs geltend zu machende Werbungskosten und Begründung dieser Aufwendung (Nachweise und Belege hierzu)“

    Jetzt meine Fragen:
    1.) Das Fettmarkierte: heisst das ich soll nur die NEUEN Werbungskosten, die ich im Einspruch zusätzlich gelten machen will, nachweisen/belegen muss, oder alle Werbungskosten, also auch die die durch den erfolgten Steuerbescheid schon anerkannt worden sind?
    2.) Der unterstrichene Teil: Wird der Einspruch auch aufrechterhalten, wenn ich auf die Werbungskosten verzichte und nur die doppelte Haushaltsführung gelten machen will?
    3.) Zur doppelten Haushaltsführung: ich kann alles nachweisen: also
    -genügend Heimfahrten zum Hauptwohnort(fahre mindestens 2 mal im Monat an den Wes nach dorthin und in Ferien wohne ich dort) nachweisen
    -wohnen am Beschäftigungsort (wohne da unter der Woche) mit Mietvertrag
    -und ich kann darlegen dass ich eine engere persönliche Beziehung zum Hauptwohnort habe, da meine Freundin dort wohnt und ich mit ihr dort eine Wohnung unterhalte und Vereinszugehörigkeit und Studium und dass ich zehn Jahre dort gewohnt habe und mein soziales Umfeld hier ist.

    Nur beim Nachweis der Beteiligung an den Lebenskosten, von über 10% ,Habe ich das Problem, dass ich zwar einen Untermietvertrag mit meiner Freundin gemacht habe, aber ich keine regelmäßigen monatlichen Mietbeteiligung nachweisen kann, sondern habe nur eine Einmalzahlung (Überweisung) an meine Freundin, die Mieterin der gemeinsame Wohnung, überwiesen (750 Euro , mit dem Verwendungszweck “Schulden“), da wir das mit der Beteiligung relativ locker gesehen haben und ich wenn ich mal Geld hatte ihr einfach was überwiesen/Einkäufe bar gezahlt habe. Die Einkäufe habe ich leider immer bar bezahlt und deswegen sie nicht anhand von Kontoauszügen belegen kann (nur 2 mal in 12 Monaten).
    Aber ich kann an den Wochenenden an denen ich am Hauptwohnsitz war sehr viele Bargeldabhebung dort nachweisen. Würde das als Indiz auch zählen?


    Würde das trotzdem als Zahlung für die Wohnung anerkannt werden, wenn man einen Untermietvertrag von der Wohnung vorlegen würde? Vor allem weil nur Schulden im Verwendungszweck steht?
    Könnte ich mir von meiner Freundin Quittungen ausstellen lassen, dass ich Einkäufe gezahlt habe?
    Oder macht ein einreichen der doppelten Haushaltsführung so keinen Sinn, da sie nicht anerkannt wird? Irgendwelche Tipps wie man die 10% kosten Beteiligung glaubhaft darlegen könnte?

    Übrigens: Ich wohne seit 2018 (nach Beendigung des Refs) in genau der Wohnung , zusammen mit meiner Freundin, zu der ich während des Refs immer gependelt bin und an der ich jetzt die doppelte Haushaltsführung nachweisen will. Sollte doch irgendwie klappen …

    Gruß
    Hubert

    #2
    AW: Einspruch zur doppeltne Haushaltsführung

    Zitat von Hubert1963 Beitrag anzeigen
    Hallo alle zusammen ... ich verzweifle langsam an dieser ganzen Steuererklärung/Einspruch, deswegen suche ich nach langem alleine durchschlagen mal Hilfe von anderen ... ISt viel Text geworden, aber ich versuche die Ausgangslage so gut es geht zu beschreiben ... Danke schon mal fürs lesen ...

    Vorgeschichte: ich war ich im Referendariat (Lehramt) über 150 km entfernt (=beruflich bedingter Wechsel des Arbeitsortes, hatte ein Zimmer in einer WG am dort, am Beschäftigungort) von meinem bisherigen Wohnort (=ich nenne ihn ab jetzt Hauptwohnort), an dem ich studiert habe (Freunde, soziales Umfeld, Lebensmittelpunkt) und meine Freundin noch wohnt. Ich hab vor einigen Wochen eine Steuererklärung eingereicht (ohne die doppelte Haushaltsführung, vergessen). Dann hab ich 3 Wochen später nochmal eine Steuererklärung mit doppelter Haushaltsführung nachgereicht. Tage später kommt der Steuerbescheid, der auf die alte, erste Erklärung Bezug nimmt. Dann hab ich dagegen Einspruch eingelegt:
    „Sehr geehrte Damen und Herren,
    folgende Angaben habe ich bei meiner Steuererklärung noch nicht berücksichtigt, die ich Ihnen anbei korrigiert zuschicke:
    • Doppelte Haushaltsführung
    • Aktualisierte Werbungskosten

    Ich entschuldige mich vielmals für die von mir durch unvollständiges Ausfüllen der Steuererklärung entstandenen Unannehmlichkeiten.“

    Dann komm folgende Antwort:

    „Einspruchsantrag kann nicht entsprochen werden:
    Sie wollen weitere Werbungskosten anerkennen lassen: Es sind bei den Werbungskosten keine Abweichung von der Erklärung erfolgt. IM Einspruchsverfahren wurden auch keine weiteren Aufwendungen diesbezüglich geltend gemacht, Unterlagen wurden nicht eingereicht. Falls Sie das Einspruchsverfahren fortsetzen wollen bitte ich um Stellungnahme zu meinen vorstehenden Ausführungen. In diesem Fall bitte ich zu weiteren Bearbeitung des Einspruchs folgende Unterlagen vorzulegen:
    - Aufstellung ihrer im Wege des Einspruchs geltend zu machende Werbungskosten und Begründung dieser Aufwendung (Nachweise und Belege hierzu)“

    Jetzt meine Fragen:
    1.) Das Fettmarkierte: heisst das ich soll nur die NEUEN Werbungskosten, die ich im Einspruch zusätzlich gelten machen will, nachweisen/belegen muss, oder alle Werbungskosten, also auch die die durch den erfolgten Steuerbescheid schon anerkannt worden sind?
    2.) Der unterstrichene Teil: Wird der Einspruch auch aufrechterhalten, wenn ich auf die Werbungskosten verzichte und nur die doppelte Haushaltsführung gelten machen will?
    3.) Zur doppelten Haushaltsführung: ich kann alles nachweisen: also
    -genügend Heimfahrten zum Hauptwohnort(fahre mindestens 2 mal im Monat an den Wes nach dorthin und in Ferien wohne ich dort) nachweisen
    -wohnen am Beschäftigungsort (wohne da unter der Woche) mit Mietvertrag
    -und ich kann darlegen dass ich eine engere persönliche Beziehung zum Hauptwohnort habe, da meine Freundin dort wohnt und ich mit ihr dort eine Wohnung unterhalte und Vereinszugehörigkeit und Studium und dass ich zehn Jahre dort gewohnt habe und mein soziales Umfeld hier ist.

    Nur beim Nachweis der Beteiligung an den Lebenskosten, von über 10% ,Habe ich das Problem, dass ich zwar einen Untermietvertrag mit meiner Freundin gemacht habe, aber ich keine regelmäßigen monatlichen Mietbeteiligung nachweisen kann, sondern habe nur eine Einmalzahlung (Überweisung) an meine Freundin, die Mieterin der gemeinsame Wohnung, überwiesen (750 Euro , mit dem Verwendungszweck “Schulden“), da wir das mit der Beteiligung relativ locker gesehen haben und ich wenn ich mal Geld hatte ihr einfach was überwiesen/Einkäufe bar gezahlt habe. Die Einkäufe habe ich leider immer bar bezahlt und deswegen sie nicht anhand von Kontoauszügen belegen kann (nur 2 mal in 12 Monaten).
    Aber ich kann an den Wochenenden an denen ich am Hauptwohnsitz war sehr viele Bargeldabhebung dort nachweisen. Würde das als Indiz auch zählen?


    Würde das trotzdem als Zahlung für die Wohnung anerkannt werden, wenn man einen Untermietvertrag von der Wohnung vorlegen würde? Vor allem weil nur Schulden im Verwendungszweck steht?
    Könnte ich mir von meiner Freundin Quittungen ausstellen lassen, dass ich Einkäufe gezahlt habe?
    Oder macht ein einreichen der doppelten Haushaltsführung so keinen Sinn, da sie nicht anerkannt wird? Irgendwelche Tipps wie man die 10% kosten Beteiligung glaubhaft darlegen könnte?

    Übrigens: Ich wohne seit 2018 (nach Beendigung des Refs) in genau der Wohnung , zusammen mit meiner Freundin, zu der ich während des Refs immer gependelt bin und an der ich jetzt die doppelte Haushaltsführung nachweisen will. Sollte doch irgendwie klappen …

    Gruß
    Hubert
    Hallo,

    Bezug zu ElsterFormular? Keiner
    Deshalb Steuerberater

    Gruß FIGUL
    Gruß FIGUL

    Kommentar


      #3
      AW: Einspruch zur doppeltne Haushaltsführung

      https://www.bundesfinanzministerium....stenrecht.html

      Kommentar


        #4
        AW: Einspruch zur doppeltne Haushaltsführung

        Hallo,

        >>>Dann hab ich 3 Wochen später nochmal eine Steuererklärung mit doppelter Haushaltsführung nachgereicht.

        Das funktioniert so aber nicht. Steuererklärung kann man nur einmal abgeben (zeitnah geht oft noch, das Finanzamt arbeitet dann mit der zuletzt eingereichten - in deinem Fall war es aber offensichtlich zu spät).

        Das Finanzamt hat jetzt die Daten der ersten Erklärung verwendet (die zweite ist wahrscheinlich sogar unbekannt). Ergo hättest du in einem Einspruch alle Unterschiede zwischen den beiden Erklärungen angeben müssen. Ich würde sowas kurz erläutern, Belege braucht es nicht unbedingt.
        ABER: Nun hast du schon eine Antwort auf deinen Einspruch, da würde ich mich dann auch daran halten und die geforderten Belege einreichen.

        Kleine Anmerkung: Das wäre ein klassischer Fall für einen Antrag auf schlichte Änderung gewesen. Du wolltest ja keine Entscheidung überprüft haben, sondern nur von dir vergessene Sachverhalte nachreichen. Das hätte vermutlich alles unkomplizierter gemacht, weil ein besagter Antrag wieder bei dem selben Sachbearbeiter und nicht bei der Rechtsbehelfsstelle landet.

        Zu der doppelten Haushaltsführung: So richtig verstehe ich nicht wieso du die Hauptwohnung belegen willst; die ist doch unstrittig (weil du auch vorher und nachher dort gewohnt hast - richtig?).

        Stefan
        Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

        Kommentar


          #5
          AW: Einspruch zur doppeltne Haushaltsführung

          Hi, danke schon mal für eure Antworten!

          Ich nehm mal Bezug auf Stefans Antwort:



          Das funktioniert so aber nicht. Steuererklärung kann man nur einmal abgeben (zeitnah geht oft noch, das Finanzamt arbeitet dann mit der zuletzt eingereichten - in deinem Fall war es aber offensichtlich zu spät).


          Ja, so hat der (sehr aufgebrachte) Herr beim Finanzamt mir das auch erklärt ( und er hat mir noch erklärt, dass er nicht hellsehen kann, ob und wann jemand nochgedenkt eine zweite Steuererklärung einzuschicken und er deshalb die erste eingereichte nimmt ...) ... ich hab viele Fehler gemacht, ist auch meine erste richtige Steuererklärung, die im Studium waren ja immer sehr einfach ... Ich hab also schon einiges dazu gelernt


          ABER: Nun hast du schon eine Antwort auf deinen Einspruch, da würde ich mich dann auch daran halten und die geforderten Belege einreichen.

          Sind die geforderte Belege ALLE Belege für ALLE Werbungskosten, oder nur für die neuen, die ich mit dem EInspruch gelten machen möchte (siehe Frage 1.) in meinem ursprünglichen Post)

          Kleine Anmerkung: Das wäre ein klassischer Fall für einen Antrag auf schlichte Änderung gewesen. Du wolltest ja keine Entscheidung überprüft haben, sondern nur von dir vergessene Sachverhalte nachreichen. Das hätte vermutlich alles unkomplizierter gemacht, weil ein besagter Antrag wieder bei dem selben Sachbearbeiter und nicht bei der Rechtsbehelfsstelle landet.

          das habe ich jetzt auch gelernt xD. DAnke für die Kompetenzerweiterung

          Zu der doppelten Haushaltsführung: So richtig verstehe ich nicht wieso du die Hauptwohnung belegen willst; die ist doch unstrittig (weil du auch vorher und nachher dort gewohnt hast - richtig?).

          Ja richtig, aber die wollen ja, wenn man doppelte Haushaltsführung angibt, auch BEWEISE dafür, dass man dort wirklich gewohnt hat, bzw sich an den Haushaltskosten beteiligt hat, sonst könnte ja jeder kommen und da irgendwas hinmauscheln. Auch das würde ich jetzt natürlich komplett anders machen (alles mit EC/Kreditkarte zahlen und so den Nachweis haben, dass ich dort mich an der LEbensführung beteiligt habe, und nix mehr bar regeln, sondenr mit Überweisungen, deren Verwendungszwecke eindeutig sind *heul*)

          Ist halt die Frage, ob denen reicht, dass ich vorher/nachher dort gewohnt habe ... und viele Belege von Geldabhebungen am Lebensmittelpunkt und einige unregelmässige Überweisungen an meine Freundin ... (siehe Text und Frage zur doppelten Haushaltsführung)

          Ich habe das Gefühl, dass das zu wenig sein wird und ist die Frage, ob ich die ganze Mühe mit den Belgen der Heimfahrten, Mietverträge, etc es sich lohnt das einzureichen, oder jemand hier, der sich mit sowas auskennt, gleich sagt, die erkennen das nur mit harten Fakten an, sprich Mietüberweisungen und Einkaufsbelege. Oder gibts da noch andere Möglichkeiten?

          Danke für eure Mühen!!! Und sorry, dass ich anscheinend doch im falschen Forum was poste?! Hab nur das von den anderen hier zur doppelten Haushaltsführung gelesen und dachte ich probier mal mein Glück.

          Gruß
          Hubert

          Kommentar


            #6
            AW: Einspruch zur doppeltne Haushaltsführung

            Hallo Hubert,

            >>>Sind die geforderte Belege ALLE Belege für ALLE Werbungskosten, oder nur für die neuen, die ich mit dem EInspruch gelten machen möchte (siehe Frage 1.) in meinem ursprünglichen Post)

            Offenbar müssen nur die neuen Werbungskosten belegt werden, alles andere wurde ja bereits anerkannt (sicher ist das aber nicht, das Finanzamt kann davon auch wieder abweichen).


            >>>das habe ich jetzt auch gelernt xD. DAnke für die Kompetenzerweiterung

            Genauso war es gedacht.


            >>>Ja richtig, aber die wollen ja, wenn man doppelte Haushaltsführung angibt, auch BEWEISE dafür, dass man dort wirklich gewohnt hat, bzw sich an den Haushaltskosten beteiligt hat, sonst könnte ja jeder kommen und da irgendwas hinmauscheln.

            Ich kenne das eigentlich nur, wenn man noch im Elternhaus gewohnt hat (wird meist nicht anerkannt), oder sonst etwas Seltsames (bei Freunden etc.). In einer Beziehung sollte es aber beispielsweise keine Rolle spielen, ob man sich an den Kosten beteiligt hat (viele Studenten leben erstmal nur vom Einkommen des Partners).
            Wo warst du denn gemeldet? (korrekte Meldung ist zwar keine ausdrückliche Bedingung, aber durchaus hilfreich)


            >>>Ich habe das Gefühl, dass das zu wenig sein wird und ist die Frage, ob ich die ganze Mühe mit den Belgen der Heimfahrten, Mietverträge, etc es sich lohnt das einzureichen, oder jemand hier, der sich mit sowas auskennt, gleich sagt, die erkennen das nur mit harten Fakten an, sprich Mietüberweisungen und Einkaufsbelege.

            Was ist denn so mühevoll daran, ein paar Dokumente zu erstellen/kopieren?
            Für die doppelte Haushaltsführung brauchst den Mietvertrag aus der WG, fertig. Ich würde noch kurz skizzieren, dass es die Beziehung zur Freundin vor, während und nach dem Referendariat ununterbrochen gab, und entsprechende Belege anbieten - oder gleich ein paar Personen nennen die gerne dazu befragt werden dürfen (Freunde, Nachbarn etc.).
            Für die Fahrtkosten erstellst du einfach eine Liste der Fahrten, bei nur 2 Fahrten im Monat und nur 150 km Entfernung (beides relativ wenig) dürfte das imho ausreichen. Zur Sicherheit kannst du auch wieder auf Freunde und Nachbarn verweisen, die die Heimfahrt bezeugen könnten ("ja, der war hier, ich hab' ihn mehrmals im Monat gesehen").

            Wie bist du denn gefahren? Bahn, oder PKW?


            >>>der (sehr aufgebrachte) Herr beim Finanzamt

            Warum er aufgebracht war kann ich nicht nachvollziehen, falsche/unnötige/übertriebene Einsprüche hat das Finanzamt doch am laufenden Band.
            Trotzdem wäre das für mich ein Grund, mich etwas zu entschuldigen (waren ja deine Fehler).

            Stefan
            Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

            Kommentar


              #7
              AW: Einspruch zur doppeltne Haushaltsführung

              Hallo Stefan,

              nochmals vielen Dank für deine Antworten. Sie helfen!

              Wo warst du denn gemeldet? (korrekte Meldung ist zwar keine ausdrückliche Bedingung, aber durchaus hilfreich)

              Gemeldet war ich im Studium an meinem Studienort, im Ref an meinem Arbeitsort, und jetzt wieder am Studienort.


              Was ist denn so mühevoll daran, ein paar Dokumente zu erstellen/kopieren?
              Für die doppelte Haushaltsführung brauchst den Mietvertrag aus der WG, fertig. Ich würde noch kurz skizzieren, dass es die Beziehung zur Freundin vor, während und nach dem Referendariat ununterbrochen gab, und entsprechende Belege anbieten - oder gleich ein paar Personen nennen die gerne dazu befragt werden dürfen (Freunde, Nachbarn etc.).
              Für die Fahrtkosten erstellst du einfach eine Liste der Fahrten, bei nur 2 Fahrten im Monat und nur 150 km Entfernung (beides relativ wenig) dürfte das imho ausreichen. Zur Sicherheit kannst du auch wieder auf Freunde und Nachbarn verweisen, die die Heimfahrt bezeugen könnten ("ja, der war hier, ich hab' ihn mehrmals im Monat gesehen").


              Werde ich genauso machen. Ich pack noch den Mietvertrag mit meiner Freundin rein. Und die Kontoauszüge, mit Einkaufsbelege und Bargeldabhebungen, am Studienort. Kann nicht schaden.

              Wie bist du denn gefahren? Bahn, oder PKW?


              Meistens mit blablacar. Was eigentlich sehr gut ist, da dort genau Abfahrtort und Ankunftsort eingetragen und somit klar belegbar sind. Da werde ich die ganze Chronik ausdrucken und mit dazu legen. Zusätzlich bin ich 3-4 mal mit einer anderen Mitfahrgelegenheit bei der ich es privat ausgemacht habe mitgefahren (lege ich da seine Handynr einfach als Beleg dazu oder soll er ein paar Zeilen dazu selbst schreiben und unterschreiben, dass er mich da mitgenommen hat?). Ansonsten noch 2 mal mit dem PKW meiner Freundin.

              Warum er aufgebracht war kann ich nicht nachvollziehen, falsche/unnötige/übertriebene Einsprüche hat das Finanzamt doch am laufenden Band.
              Trotzdem wäre das für mich ein Grund, mich etwas zu entschuldigen (waren ja deine Fehler).


              Ja, das habe ich ja schon, ist aber in dem Moment auf taube Ohren gestoßen .. aber hast schon recht, ich probiers nochmal. Sind ja alle nur Menschen ...

              Hubert

              Kommentar


                #8
                AW: Einspruch zur doppeltne Haushaltsführung

                Hallo,

                >>>Gemeldet war ich im Studium an meinem Studienort, im Ref an meinem Arbeitsort, und jetzt wieder am Studienort.

                Besser wäre natürlich eine Anmeldung als Zweitwohnsitz gewesen. Imho ist es aber auch so glaubwürdig.


                >>>Ich pack noch den Mietvertrag mit meiner Freundin rein. Und die Kontoauszüge, mit Einkaufsbelege und Bargeldabhebungen, am Studienort. Kann nicht schaden.

                Sehe ich auch so, kann nicht schaden.


                Zu den Fahrten: Die Chronik von blablacar, für den Rest würde ich Eigenbelege schreiben (einfach eine Liste, das reicht bestimmt).


                >>>Sind ja alle nur Menschen ...

                Genau.
                Und vielleicht hatte er auch nur einen schlechten Tag. Oder der Fall vor dir war der schlimme, und er dachte "bitte nicht schon wieder so ein Spinner" ...

                Stefan
                Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

                Kommentar

                Lädt...
                X