Hallo
ich habe da eine Frage zur Zeile 16 und 49 der Anlage EÜR und zwar macht unser Buchhaltungsprogramm in die
Zeile 16 die Umsatzsteuer 19% und auch noch zusätzlich die Umsatzsteuer aus innergemeinschaftlichen Erwerb 19%
bei der Zeile 49 die abziebare Vorsteuer 19% und zusätzlich noch die Abziebare Vorsteuer aus innergemeinschaftlichen Erwerb 19%.
Laut meinem Sachbearbeiter beim Finanzamt gehört diese Umsatzsteuer und Vorsteuer aus innergemeinschaftlichen erwerb nicht in diese Zeilen.
es geht also nur um den innergemeinschaftlichen Erwerb (Rechungen von anderen Unternehmen in der EU 19% USt und 19% VorSt.)
in welche Zeile gehört die Umsatzsteuer aus innergemeinschaftlichen erwerb 19%
in welche Zeile gehört die Abziebare Vorsteuer aus innergemeinschaftlichen Erwerb 19%
Über eine Hilfreiche Antwort wäre ich sehr dankbar.
ich habe da eine Frage zur Zeile 16 und 49 der Anlage EÜR und zwar macht unser Buchhaltungsprogramm in die
Zeile 16 die Umsatzsteuer 19% und auch noch zusätzlich die Umsatzsteuer aus innergemeinschaftlichen Erwerb 19%
bei der Zeile 49 die abziebare Vorsteuer 19% und zusätzlich noch die Abziebare Vorsteuer aus innergemeinschaftlichen Erwerb 19%.
Laut meinem Sachbearbeiter beim Finanzamt gehört diese Umsatzsteuer und Vorsteuer aus innergemeinschaftlichen erwerb nicht in diese Zeilen.
es geht also nur um den innergemeinschaftlichen Erwerb (Rechungen von anderen Unternehmen in der EU 19% USt und 19% VorSt.)
in welche Zeile gehört die Umsatzsteuer aus innergemeinschaftlichen erwerb 19%
in welche Zeile gehört die Abziebare Vorsteuer aus innergemeinschaftlichen Erwerb 19%
Über eine Hilfreiche Antwort wäre ich sehr dankbar.
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