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Frage zu Zeile 16 und 49 Anlage EÜR

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    Frage zu Zeile 16 und 49 Anlage EÜR

    Hallo

    ich habe da eine Frage zur Zeile 16 und 49 der Anlage EÜR und zwar macht unser Buchhaltungsprogramm in die
    Zeile 16 die Umsatzsteuer 19% und auch noch zusätzlich die Umsatzsteuer aus innergemeinschaftlichen Erwerb 19%
    bei der Zeile 49 die abziebare Vorsteuer 19% und zusätzlich noch die Abziebare Vorsteuer aus innergemeinschaftlichen Erwerb 19%.

    Laut meinem Sachbearbeiter beim Finanzamt gehört diese Umsatzsteuer und Vorsteuer aus innergemeinschaftlichen erwerb nicht in diese Zeilen.

    es geht also nur um den innergemeinschaftlichen Erwerb (Rechungen von anderen Unternehmen in der EU 19% USt und 19% VorSt.)

    in welche Zeile gehört die Umsatzsteuer aus innergemeinschaftlichen erwerb 19%
    in welche Zeile gehört die Abziebare Vorsteuer aus innergemeinschaftlichen Erwerb 19%

    Über eine Hilfreiche Antwort wäre ich sehr dankbar.

    #2
    AW: Frage zu Zeile 16 und 49 Anlage EÜR

    Ohne dass ich da jetzt Experte wäre, nach meiner Vorstellung kommen in die EÜR nur Einnahmen und Ausgaben.

    Kommentar


      #3
      AW: Frage zu Zeile 16 und 49 Anlage EÜR

      Streng betrachtet hat dein Sachbearbeiter wahrscheinlich recht.

      Allerdings wird die Ausgabe an die Kennzahlen 140 und 185 der EÜR m. W. in allen Buchhaltungsprogrammen so gesteuert, die Beträge gleichen sich ja auch aus.

      Wenn du das vermeiden willst, musst du die Kontoeinstellungen der Steuerkonten so ändern, dass die entsprechenden Konten gar nicht mehr in die EÜR ausgeben, besser passende Positionen dafür gibt es nämlich nicht.

      Im SKR03 betrifft das die Konten 1574 und 1774, im SKR04 sind es dementsprechend die Konten 1404 und 3804
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar


        #4
        AW: Frage zu Zeile 16 und 49 Anlage EÜR

        Ich kann deinen Sachbearbeiter beim FA nicht verstehen... ist doch egal ob die jeweiligen USt und Vorsteuerbeträge in der EÜR getrennt oder in einer Summe ausgewiesen werde.
        Wichtig ist, dass diese in der USt-Erklärung richtig erfasst werden.

        Ich würde den SB mal fragen, wie und wo die Beträge seiner Meinung nach verbucht werden müssten und um Angabe einer entsprechenden Fundstelle.
        Nach meiner Erfahrung haben die Sachbearbeiter im FA keine tiefergehenden Kenntnisse von Buchhaltung und den entsprechenden Buchhaltungsprogrammen (Ausnahme ggf. Betriebsprüfer).
        Wenn du einen Standard Kontenrahmen bei deiner Buchhaltung benutzt und dort die Positionen zusammengefasst werden, würde ich mir daher keine weiteren Gedanken machen.
        Mit freundlichen Grüßen

        Beamtenschweiß
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