Guten Tag,
die Bestandskraft eines Rückübertragungsbescheids ist eingetreten und somit muss ich die erhaltene Pacht einer Ackerfläche seit 1994 an den neuen Eigentümer zurückzahlen. Kann ich diese Pachtzinsauskehr in Höhe von 1.178,84 € steuerlich geltend machen? Wenn ja, wo? Immerhin habe ich die Pachteinnahmen jedes Jahr in der Anlage V angegeben.
Ferner möchte ich meinen hälftigen Miteigentumsanteil eines Ackerlandes verkaufen. Ich habe die Ackerfläche 2004 von meiner Oma geerbt und es ist kein landwirtschaftlicher Betrieb. Muss ich bei einem Verkauf dies in meiner Steuerklärung angeben?
Vielen Dank für Ihre Zeit und Hilfe.
Grabi.
die Bestandskraft eines Rückübertragungsbescheids ist eingetreten und somit muss ich die erhaltene Pacht einer Ackerfläche seit 1994 an den neuen Eigentümer zurückzahlen. Kann ich diese Pachtzinsauskehr in Höhe von 1.178,84 € steuerlich geltend machen? Wenn ja, wo? Immerhin habe ich die Pachteinnahmen jedes Jahr in der Anlage V angegeben.
Ferner möchte ich meinen hälftigen Miteigentumsanteil eines Ackerlandes verkaufen. Ich habe die Ackerfläche 2004 von meiner Oma geerbt und es ist kein landwirtschaftlicher Betrieb. Muss ich bei einem Verkauf dies in meiner Steuerklärung angeben?
Vielen Dank für Ihre Zeit und Hilfe.
Grabi.
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