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Pachtzinsauskehr

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    Pachtzinsauskehr

    Guten Tag,
    die Bestandskraft eines Rückübertragungsbescheids ist eingetreten und somit muss ich die erhaltene Pacht einer Ackerfläche seit 1994 an den neuen Eigentümer zurückzahlen. Kann ich diese Pachtzinsauskehr in Höhe von 1.178,84 € steuerlich geltend machen? Wenn ja, wo? Immerhin habe ich die Pachteinnahmen jedes Jahr in der Anlage V angegeben.

    Ferner möchte ich meinen hälftigen Miteigentumsanteil eines Ackerlandes verkaufen. Ich habe die Ackerfläche 2004 von meiner Oma geerbt und es ist kein landwirtschaftlicher Betrieb. Muss ich bei einem Verkauf dies in meiner Steuerklärung angeben?

    Vielen Dank für Ihre Zeit und Hilfe.
    Grabi.

    #2
    AW: Pachtzinsauskehr

    Wenn die positiven Einkünfte aus Verpachtung in Zeile 32 der Anlage V erklärt wurden, sind die negativen Einkünfte an gleicher Stelle zu erklären.

    Wenn das Ackerland nicht zu einem landwirtschaftlichem Betriebsvermögen gehört, ist der Verkauf des 2004 geerbten Miteigentumsanteils ertragsteuerlich nicht relevant.
    Mit der elektronischen Steuererklärung hat das allerdings nichts zu tun!
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      AW: Pachtzinsauskehr

      Hallo Charlie24,
      danke für die schnelle Antwort. Ich werde dann ein Minus vor den Wert setzen.
      VG
      Grabi.

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