Hi zusammen,
Könnt ihr bitte die Logik/Berechnung bestätigen?
Es liegt der folgende Sachverhalt vor:
Ein Unternehmen aus Frankreich (Hersteller) liefert Waren an ein deutsches Unternehmen (eine UG) und wendet dabei das Reverse Charge Verfahren an.
Das französische Unternehmen weist keine Umsatzsteuer aus, da das deutsche Unternehmer die Umsatzsteuer gemäß dem Reverse Charge Verfahren schuldet.
Angenommen die Waren haben einen Gesamtpreis von 1500€.
Unter Ziffer 46 wird nun der Gesamtpreis i.H.v. 1500 € angegeben, unter Ziffer 47 die Umsatzsteuer i.H.v. 285€ (1500 x 0,19).
Folgende Punkte sind mir bislang unklar:
- kann die UG die geschuldete Umsatzsteuer i. H. v. 19 % auf den Nettobetrag zugleich als Vorsteuer abziehen? und wenn ja unter welcher Ziffer wäre dies möglich?
- sind die oben genannten Ziffern die richtigen?
Besten Dank im Voraus
Tobo
- - - Aktualisiert - - -
Ich gehe davon aus, dass die Vorsteuer unter Ziffer 67 "Vorsteuerbeträge aus Leistungen im Sinne des § 13b UStG (§ 15 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 UStG)" direkt abgezogen werden kann.
Beste Grüße
Tobo
Könnt ihr bitte die Logik/Berechnung bestätigen?
Es liegt der folgende Sachverhalt vor:
Ein Unternehmen aus Frankreich (Hersteller) liefert Waren an ein deutsches Unternehmen (eine UG) und wendet dabei das Reverse Charge Verfahren an.
Das französische Unternehmen weist keine Umsatzsteuer aus, da das deutsche Unternehmer die Umsatzsteuer gemäß dem Reverse Charge Verfahren schuldet.
Angenommen die Waren haben einen Gesamtpreis von 1500€.
Unter Ziffer 46 wird nun der Gesamtpreis i.H.v. 1500 € angegeben, unter Ziffer 47 die Umsatzsteuer i.H.v. 285€ (1500 x 0,19).
Folgende Punkte sind mir bislang unklar:
- kann die UG die geschuldete Umsatzsteuer i. H. v. 19 % auf den Nettobetrag zugleich als Vorsteuer abziehen? und wenn ja unter welcher Ziffer wäre dies möglich?
- sind die oben genannten Ziffern die richtigen?
Besten Dank im Voraus
Tobo
- - - Aktualisiert - - -
Ich gehe davon aus, dass die Vorsteuer unter Ziffer 67 "Vorsteuerbeträge aus Leistungen im Sinne des § 13b UStG (§ 15 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 UStG)" direkt abgezogen werden kann.
Beste Grüße
Tobo
Kommentar