Ich bin seit April 2009 in Rente.
Von meinem Arbeitgeber habe ich für Januar bis März 2009 einen Ausdruck der Lohnsteuerbescheinigung bekommen.
Von der Unterstützungskasse, welche die Werksrenten verwaltet, habe ich ebenfalls eine ausgedruckte Lohnsteuerbescheinigung bekommen.
Daher habe ich die Daten der beiden Bescheinigungen im Elsterformular als 1. und 2. Lohnsteuerbescheinigung (unter Anlage N) eingetragen.
Ich bin beim bearbeiten mittlerweile auf der Anlage R angekommen.
Dort finde ich nun auf Seite 2 die Überschrift "Leistungen aus Altersvorsorgeverträgen und aus der betrieblichen Altersversorgung". Das hat mich ein wenig verwirrt.
Wo muss ich denn nun in Elster meine Werksrente eintragen?
Ist die Angabe als 2. Lohnsteuerbescheinigung richtig, oder muss ich die Daten irgendwo auf der Anlage R, Seite 2 eintragen?
Oder evtl. auch beides zusammen?
Es wäre sehr nett, wenn mir jemand hier helfen würde.
MfG
Sparfux
Von meinem Arbeitgeber habe ich für Januar bis März 2009 einen Ausdruck der Lohnsteuerbescheinigung bekommen.
Von der Unterstützungskasse, welche die Werksrenten verwaltet, habe ich ebenfalls eine ausgedruckte Lohnsteuerbescheinigung bekommen.
Daher habe ich die Daten der beiden Bescheinigungen im Elsterformular als 1. und 2. Lohnsteuerbescheinigung (unter Anlage N) eingetragen.
Ich bin beim bearbeiten mittlerweile auf der Anlage R angekommen.
Dort finde ich nun auf Seite 2 die Überschrift "Leistungen aus Altersvorsorgeverträgen und aus der betrieblichen Altersversorgung". Das hat mich ein wenig verwirrt.
Wo muss ich denn nun in Elster meine Werksrente eintragen?
Ist die Angabe als 2. Lohnsteuerbescheinigung richtig, oder muss ich die Daten irgendwo auf der Anlage R, Seite 2 eintragen?
Oder evtl. auch beides zusammen?
Es wäre sehr nett, wenn mir jemand hier helfen würde.
MfG
Sparfux
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