Hi,
eine kurze Frage zum Thema Abschreibung einer Garantieverlängerung für PC/Laptop bei Privatbesitzern/Studenten - Werbungskosten wg. Zweitstudium.
Kann die Garantieverlängerung, die getrennt vom Laptop zu einem späteren Zeitpunkt über ein anderes Unternehmen gekauft wurde, direkt vollständig abgesetzt werden (Kostenpunkt 88,-) - oder muss analog zu einer "Softwarelizenz" diese über 3 Jahre abgeschrieben werden?
Oder:
Müssen sowohl Laptop als auch Garantieverlängerung analog abgeschrieben werden, d.h. über 3 Jahre? (quasi "aneinander gebundene Güter")
Und:
Ich strebe eine (mM nach realistische ...) Ansetzung von 70/30 (universitär/private) Nutzung an - wie erfolgt hier die Plausibilitätsprüfung des FA bzw. erscheint dies plausibel?
Zuletzt:
Die Abschreibung erfolgt doch auf monatlicher Basis (Monat des Zuflusses/Abflusses), oder? "Früher" gab's doch mal 1. sechs Monate bzw. 2. sechs Monate des Jahres?
Vielen lieben Dank für Eure Hilfe,
Zuza
eine kurze Frage zum Thema Abschreibung einer Garantieverlängerung für PC/Laptop bei Privatbesitzern/Studenten - Werbungskosten wg. Zweitstudium.
Kann die Garantieverlängerung, die getrennt vom Laptop zu einem späteren Zeitpunkt über ein anderes Unternehmen gekauft wurde, direkt vollständig abgesetzt werden (Kostenpunkt 88,-) - oder muss analog zu einer "Softwarelizenz" diese über 3 Jahre abgeschrieben werden?
Oder:
Müssen sowohl Laptop als auch Garantieverlängerung analog abgeschrieben werden, d.h. über 3 Jahre? (quasi "aneinander gebundene Güter")
Und:
Ich strebe eine (mM nach realistische ...) Ansetzung von 70/30 (universitär/private) Nutzung an - wie erfolgt hier die Plausibilitätsprüfung des FA bzw. erscheint dies plausibel?
Zuletzt:
Die Abschreibung erfolgt doch auf monatlicher Basis (Monat des Zuflusses/Abflusses), oder? "Früher" gab's doch mal 1. sechs Monate bzw. 2. sechs Monate des Jahres?
Vielen lieben Dank für Eure Hilfe,
Zuza
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