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Abschreibung Laptop Garantieverlängerung

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    Abschreibung Laptop Garantieverlängerung

    Hi,

    eine kurze Frage zum Thema Abschreibung einer Garantieverlängerung für PC/Laptop bei Privatbesitzern/Studenten - Werbungskosten wg. Zweitstudium.

    Kann die Garantieverlängerung, die getrennt vom Laptop zu einem späteren Zeitpunkt über ein anderes Unternehmen gekauft wurde, direkt vollständig abgesetzt werden (Kostenpunkt 88,-) - oder muss analog zu einer "Softwarelizenz" diese über 3 Jahre abgeschrieben werden?

    Oder:

    Müssen sowohl Laptop als auch Garantieverlängerung analog abgeschrieben werden, d.h. über 3 Jahre? (quasi "aneinander gebundene Güter")

    Und:

    Ich strebe eine (mM nach realistische ...) Ansetzung von 70/30 (universitär/private) Nutzung an - wie erfolgt hier die Plausibilitätsprüfung des FA bzw. erscheint dies plausibel?

    Zuletzt:

    Die Abschreibung erfolgt doch auf monatlicher Basis (Monat des Zuflusses/Abflusses), oder? "Früher" gab's doch mal 1. sechs Monate bzw. 2. sechs Monate des Jahres?


    Vielen lieben Dank für Eure Hilfe,

    Zuza

    #2
    AW: Abschreibung Laptop Garantieverlängerung

    Hallo

    ich kenne keine Vorgabe zur Behandlung der Kosten einer Garatieverlängerung in den Werbungskosten. Es bietet sich doch an diese Kosten auf die Restlaufzeit des PC, oder wenn die Laufzeit unterschiedlich ist, auf die Restzeit der Garantieleistung aufzuteilen.

    Die Aufteilung der Kosten muss glaubhaft gemacht werden können. Wenn eine Aufteilung 70/30 richtig ist, dann so auch einsetzen.


    Die Vereinfachnungsregel, Anschaffung 1. Hj volle AfA, Anschaffung 2. Hj halbe AfA
    ist 2006 ( 2007? ) aufgehoben worden. Es gilt jetzt AfA auf monatlicher Basis für das Jahr der Anschaffung.

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