Ich habe letztes Jahr einiges renoviert und Rechnungen für Lohnkosten in einer Gesamthöhe von 5660 Euro vorlegen. Ob ich 1 Euro oder 5660 Euro eingeben - an der Erstattung ändert sich nichts. Das hatte ich anders erwartet :-(
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Keine Ankündigung bisher.
kein Einfluss von Handwerkerkosten
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AW: kein Einfluss von Handwerkerkosten
Normalerweise beträgt die Erstattung 20% der angefallenen Arbeitskosten, maximal 1.200 €. Vorausgesetzt, man muss sich den Höchstbetrag mit niemand teilen und die Einkommensteuer liegt vor der Ermäßigung
nach § 35a EStG mindestens noch bei 1.200 €. Mit welcher Anwendung wird die Erklärung denn erstellt? Mit der Forensoftware ja sicher nicht!Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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AW: kein Einfluss von Handwerkerkosten
Die Forensoftware und Mein ELSTER sind zwei paar Stiefel! Du hast im Unterforum ELSTER Anwender Forum geschrieben, da geht es um das Forum bzw. die Forensoftware.
Also: Mein ELSTER ist zutreffend?Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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AW: kein Einfluss von Handwerkerkosten
Ich habe das mal mit ElsterFormular für das Jahr 2018 getestet und kann keine Fehler feststellen.Angehängte DateienFreundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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