Hallo,
die Ausgangssituation sei wie folgt (Beispielwerte):
-Der Rentenbezieher sei im Laufe des Steuerjahres 2009 verstorben (30.06., kein volles Rentenjahr), Steuererklärung wird vom Ehepartner ausgefüllt (Zusammenveranlagung).
-Der Rentenbetrag 2009 des Verstorbenen für die 6 Monate Rentenbezug sei 11000 EUR.
-Der Rentenbetrag im Jahr der Festschreibung (2005) für die vollen 12 Monate sei 20000 EUR.
Ergibt theoretisch einen negativen Rentenanpassungsbetrag (-9000 EUR), den es angeblich nicht gibt. Oder muss man hier doch den negativen Wert eintragen?
die Ausgangssituation sei wie folgt (Beispielwerte):
-Der Rentenbezieher sei im Laufe des Steuerjahres 2009 verstorben (30.06., kein volles Rentenjahr), Steuererklärung wird vom Ehepartner ausgefüllt (Zusammenveranlagung).
-Der Rentenbetrag 2009 des Verstorbenen für die 6 Monate Rentenbezug sei 11000 EUR.
-Der Rentenbetrag im Jahr der Festschreibung (2005) für die vollen 12 Monate sei 20000 EUR.
Ergibt theoretisch einen negativen Rentenanpassungsbetrag (-9000 EUR), den es angeblich nicht gibt. Oder muss man hier doch den negativen Wert eintragen?
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