Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Anlage Kind - nun volljährig - kein Kontakt

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Anlage Kind - nun volljährig - kein Kontakt

    Hallo,

    nach der Trennung von meiner Exfrau hatte ich erst wenig, nun keinerlei Kontakt mehr zu meinem Sohn. In meiner Einkommenssteuererklärung hatte ich ihn immer angegeben, solange er nicht volljährig war (wegen Angaben zum KG usw.). Nun ist er Mitte des 2018 volljährig geworden und nun gibt es ja in der Anlage Kind die "Angaben für das volljährige Kind" bezüglich der Ausbildung, arbeitssuchend gemeldet usw...

    Die Frage ist nun, MUSS man hier was eintragen, oder KANN man ... also ist man dazu verpflichtet, oder nicht?

    Wenn man MUSS, würde es schwierig werden, da ich rein gar nichts mehr über meinen Sohn weiß und auch keinerlei Kontakt gewünscht und vorhanden ist. Ich "darf" nur den Unterhalt leisten (was ich auch gerne tue, da es für meinen Sohn ist), ansonsten ist der Mohr nicht erwünscht. Deshalb würde ich auch gerne darauf verzichten, hier was anzugeben, sofern es kein MUSS ist.

    Danke.

    #2
    AW: Anlage Kind - nun volljährig - kein Kontakt

    Ohne Angaben zur Ausbildung bzw. einem anderen Status mit Kindergeldanspruch fällt er bei dir spätestens 2019 weg.

    Im Jahr 2018 würde es nur dann eine Rolle spielen, wenn beim Kinderfreibetrag die Günstigerprüfung greifen würde.

    Worauf wird denn der Unterhaltsanspruch nach Volljährigkeit gestützt?
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      AW: Anlage Kind - nun volljährig - kein Kontakt

      Naja, meine Exfrau hatte mir nur kurz Bescheid gegeben, daß er das Abitur geschafft hat und studieren wird. Und solange er in Ausbildung oder Studium ist, geht das mit dem Unterhalt sowieso weiter.

      Kommentar


        #4
        AW: Anlage Kind - nun volljährig - kein Kontakt

        Zitat von Tri-City-Maniac Beitrag anzeigen
        Naja, meine Exfrau hatte mir nur kurz Bescheid gegeben, daß er das Abitur geschafft hat und studieren wird. Und solange er in Ausbildung oder Studium ist, geht das mit dem Unterhalt sowieso weiter.
        Das ist zwar richtig, aber wenn du keine Angaben machst, darfst du den halben Kindergeldanspruch nur bis zur Volljährigkeit eintragen, sonst sind Fehlermeldungen zu erwarten

        und 2019 würde dann die Anlage Kind wegfallen, was zumindest Auswirkungen beim Solidaritätszuschlag hätte.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

        Kommentar


          #5
          AW: Anlage Kind - nun volljährig - kein Kontakt

          Ja, ich hab das halbe Kindergeld nur bis zu dessen Volljährigkeit eingetragen.

          Ok, also lange Rede, kurzer Sinn ... ich MUSS bei "Angaben für das volljährige Kind" nichts eintragen?

          Danke.

          Kommentar


            #6
            AW: Anlage Kind - nun volljährig - kein Kontakt

            ... ich MUSS bei "Angaben für das volljährige Kind" nichts eintragen?
            Niemand zwingt dich dazu!
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

            Kommentar


              #7
              AW: Anlage Kind - nun volljährig - kein Kontakt

              Naja, ich frag nur, weil an ja manche Sachen eintragen MUSS ...

              Aber doch nochmal wegen:

              Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
              Das ist zwar richtig, aber wenn du keine Angaben machst, darfst du den halben Kindergeldanspruch nur bis zur Volljährigkeit eintragen, sonst sind Fehlermeldungen zu erwarten

              und 2019 würde dann die Anlage Kind wegfallen, was zumindest Auswirkungen beim Solidaritätszuschlag hätte.
              Dachte, man das Kindergeld auch danach noch eintragen muss, da der Anspruch auf Kindergeld bei Ausbildung oder Studium bis 25 Jahre geht.

              "Die Kindergeld-Altersgrenze beträgt 18 Jahre. Wenn Du studierst, erhöht sich beim Kindergeld im Studium die Kindergeld-Altersgrenze allerdings auf 25 Jahre. Das heißt, bis zum vollendeten 25. Lebensjahr wird unter bestimmten Voraussetzungen das Kindergeld gezahlt, solange die Ausbildung noch nicht abgeschlossen ist."

              Kommentar


                #8
                AW: Anlage Kind - nun volljährig - kein Kontakt

                Das mit dem Kindergeld stimmt natürlich. Aber für volljährige Kinder müssen zwingend Angaben zur Ausbildung oder einem anderen Berücksichtigungsgrund gemacht werden,

                sonst lässt sich die Anlage Kind nicht übermitteln.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                Kommentar


                  #9
                  Neues Jahr, neues Glück. Immer noch keinen Kontakt zu meinem Ältesten gehabt. Studiert wohl, aber "nichts Genaues weiß man nicht", sagt man hier...

                  Zahle zwar immer noch Unterhalt, aber für 2019 muss ich die "Anlage Kind" für meinen Ältesten dann wohl rauswerfen, da ich eben nicht weiß, ob er was dazu verdient usw...

                  In der "Anlage Unterhalt" ist er ja trotzdem noch zu finden und so lässt sich die ganze Sache auch übertragen.

                  Liege ich hier richtig?

                  Danke.

                  Kommentar


                    #10
                    Liege ich hier richtig?
                    Wenn er studiert und unter 25 Jahre alt ist, besteht ein Kindergeldanspruch. Dann kommst du mit der Anlage Unterhalt nicht durch.

                    Sein Verdienst wäre bei einem Erststudium nicht von Bedeutung!
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                    Kommentar


                      #11
                      Das bedeutet, daß ich auch die "Anlage Unterhalt" rauswerfen muss?

                      Kommentar


                        #12
                        Zitat von Tri-City-Maniac Beitrag anzeigen
                        Das bedeutet, daß ich auch die "Anlage Unterhalt" rauswerfen muss?
                        So ist das! Wenn du Unterhalt zahlen musst, besteht doch auch ein Auskunftsanspruch zum Stand der Ausbildung bzw. des Studiums.
                        Freundliche Grüße
                        Charlie24

                        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                        Kommentar


                          #13
                          Naja, daß ist eine längere Geschichte und nach den Jahren hab ich da auch keine Lust mehr, dauernd hinterherzulaufen.

                          Ich werf die Anlage einfach raus und fertig.

                          Muss dann nur noch schauen, warum 2019 jetzt auf einmal die "Anlage Sonderausgaben" mit einem seltsamen Kirchensteuerbetrag auftaucht, dessen Wert ich nicht nachvollziehen kann. Das passt aber leider nicht zu diesem Thread hier.

                          Danke Charlie.

                          Kommentar

                          Lädt...
                          X