Hallo,
nach der Trennung von meiner Exfrau hatte ich erst wenig, nun keinerlei Kontakt mehr zu meinem Sohn. In meiner Einkommenssteuererklärung hatte ich ihn immer angegeben, solange er nicht volljährig war (wegen Angaben zum KG usw.). Nun ist er Mitte des 2018 volljährig geworden und nun gibt es ja in der Anlage Kind die "Angaben für das volljährige Kind" bezüglich der Ausbildung, arbeitssuchend gemeldet usw...
Die Frage ist nun, MUSS man hier was eintragen, oder KANN man ... also ist man dazu verpflichtet, oder nicht?
Wenn man MUSS, würde es schwierig werden, da ich rein gar nichts mehr über meinen Sohn weiß und auch keinerlei Kontakt gewünscht und vorhanden ist. Ich "darf" nur den Unterhalt leisten (was ich auch gerne tue, da es für meinen Sohn ist), ansonsten ist der Mohr nicht erwünscht. Deshalb würde ich auch gerne darauf verzichten, hier was anzugeben, sofern es kein MUSS ist.
Danke.
nach der Trennung von meiner Exfrau hatte ich erst wenig, nun keinerlei Kontakt mehr zu meinem Sohn. In meiner Einkommenssteuererklärung hatte ich ihn immer angegeben, solange er nicht volljährig war (wegen Angaben zum KG usw.). Nun ist er Mitte des 2018 volljährig geworden und nun gibt es ja in der Anlage Kind die "Angaben für das volljährige Kind" bezüglich der Ausbildung, arbeitssuchend gemeldet usw...
Die Frage ist nun, MUSS man hier was eintragen, oder KANN man ... also ist man dazu verpflichtet, oder nicht?
Wenn man MUSS, würde es schwierig werden, da ich rein gar nichts mehr über meinen Sohn weiß und auch keinerlei Kontakt gewünscht und vorhanden ist. Ich "darf" nur den Unterhalt leisten (was ich auch gerne tue, da es für meinen Sohn ist), ansonsten ist der Mohr nicht erwünscht. Deshalb würde ich auch gerne darauf verzichten, hier was anzugeben, sofern es kein MUSS ist.
Danke.
Kommentar