Ich habe bei meiner Bank einen Freistellungsbetrag von 1080 Euro und bei der DEKA einen von 580 Euro. Der bei der DEKA ist geringer als die auf die Kapitalerträge gezahlte Kapitalertragssteuer, bei der Bank habe ich nur 900 Euro Kapitalerträge, also 180 Euro weniger als der Freistellungsauftrag. Muss ich jetzt eine Anlage KAP ausfüllen, um die zu viel gezahlte Kapitalertragssteuer wieder zu bekommen. Vielleicht kann mir auch jemand sagen, was ich da wohin schreibe. Vielen Dank.
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Ja, das macht Sinn! Es genügt die Beifügung für den Ehegatten, der die DEKA-Fonds hält. Das Kreuz machst du in Zeile 5 der Anlage KAP.
Erklären musst du nur den Ertrag der DEKA in Zeile 7, die 580 € bei der DEKA gehören in die Zeile 12. In Zeile 13 werden die 900 € von der Bank eingetragen.
Die einbehaltene Kapitalertragsteuer kommt in die Zeilen 48 ff.
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Ergänzung:
Bei ElsterFormular machst du alle Angaben zur DEKA in der 1. Steuerbescheinigung, nur die Zeile 13 füllst du direkt aus.Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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Zitat von steini3877 Beitrag anzeigenIch habe bei meiner Bank einen Freistellungsbetrag von 1080 Euro und bei der DEKA einen von 580 Euro. .
insgesamt hast du aber zu viel freigestellt für Ehepaare gibt's 1602 Euro.
Tschüß
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Zitat von holzgoe Beitrag anzeigenHallo steini3877,
insgesamt hast du aber zu viel freigestellt für Ehepaare gibt's 1602 Euro.
TschüßFreundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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Zitat von steini3877 Beitrag anzeigenHier nochmal meine Frage: Kann ich alle Beträge bei mir eintragen? Wir werden ja zusammen veranlagt. Danke euch
Was spricht gegen 50/50?Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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Ja, dass Ihr ein Gemeinschaftskonto gemacht habt, DAS macht es kompliziert. Und die notwendige hälftige Aufteilung ist nur die Folge davon. es mag zwar häufig keine Auswirkung haben, aber mir fallen genug Varianten ein: Aufteilung der Steuer, Einzelveranlagung von Ehegatten, Trennung, Verrechnung mit Verlustvorträgen.Schönen Gruß
Picard777
P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:
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