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    Anlage Kap

    Ich habe bei meiner Bank einen Freistellungsbetrag von 1080 Euro und bei der DEKA einen von 580 Euro. Der bei der DEKA ist geringer als die auf die Kapitalerträge gezahlte Kapitalertragssteuer, bei der Bank habe ich nur 900 Euro Kapitalerträge, also 180 Euro weniger als der Freistellungsauftrag. Muss ich jetzt eine Anlage KAP ausfüllen, um die zu viel gezahlte Kapitalertragssteuer wieder zu bekommen. Vielleicht kann mir auch jemand sagen, was ich da wohin schreibe. Vielen Dank.

    #2
    AW: Anlage Kap

    Ja, das macht Sinn! Es genügt die Beifügung für den Ehegatten, der die DEKA-Fonds hält. Das Kreuz machst du in Zeile 5 der Anlage KAP.

    Erklären musst du nur den Ertrag der DEKA in Zeile 7, die 580 € bei der DEKA gehören in die Zeile 12. In Zeile 13 werden die 900 € von der Bank eingetragen.

    Die einbehaltene Kapitalertragsteuer kommt in die Zeilen 48 ff.

    - - - Aktualisiert - - -

    Ergänzung:

    Bei ElsterFormular machst du alle Angaben zur DEKA in der 1. Steuerbescheinigung, nur die Zeile 13 füllst du direkt aus.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      AW: Anlage Kap

      Dank, Charlie24
      Du musst mir da sehr geholfen. Ich mach’s mal so. Wenn ich noch Fragen habe, melde ich mich!

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        #4
        AW: Anlage Kap

        Charlie24, da bin ich wieder,
        es gibt für jeden Eine eigene Anlage. Meine Konten bei Sparkasse und DEKA sind aber Gemeinschaftskonten. Wie trage ich da denn alles ein. Splitten? Danke

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          #5
          AW: Anlage Kap

          Genau. Jeder Ehegatte 50 %

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            #6
            AW: Anlage Kap

            Zitat von steini3877 Beitrag anzeigen
            Ich habe bei meiner Bank einen Freistellungsbetrag von 1080 Euro und bei der DEKA einen von 580 Euro. .
            Hallo steini3877,

            insgesamt hast du aber zu viel freigestellt für Ehepaare gibt's 1602 Euro.
            Tschüß

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              #7
              AW: Anlage Kap

              Stimmt, holzgoe, hatte mich verschrieben. Sind für DEKA 520€ und für Sparkasse 1082

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                #8
                AW: Anlage Kap

                Hallo steini3877,

                alles gut, wollte nur vermeiden das da jemand drüber stolpert.

                Tschüß

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                  #9
                  AW: Anlage Kap

                  Zitat von holzgoe Beitrag anzeigen
                  Hallo steini3877,

                  insgesamt hast du aber zu viel freigestellt für Ehepaare gibt's 1602 Euro.
                  Tschüß
                  Ausgeschöpft wurden nach seinen Angaben 2018 aber nur 1.480 €, insoweit macht die Überprüfung des Einbehalts durchaus Sinn.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                    #10
                    AW: Anlage Kap

                    Kloebi, ist das nicht etwas schwierig? Oder bin ich zu blöd? Nochmal die Fakten.
                    Zinseinnahmen Sparkasse 930€, freigestellt 1082
                    DEKA Zinseinnahmen höher als der freigestellte Betrag.
                    Wie wärs, wenn ich alles bei mir eintragen würde, wir werden ja zusammen veranlagt.

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                      #11
                      AW: Anlage Kap

                      Hallo,

                      das war mir klar, wollte ich auch nicht anzweifeln, nur die Höhe des möglichen Freistellungsauftrages klären.

                      Tschüß

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                        #12
                        AW: Anlage Kap

                        Hier nochmal meine Frage: Kann ich alle Beträge bei mir eintragen? Wir werden ja zusammen veranlagt. Danke euch

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                          #13
                          AW: Anlage Kap

                          Zitat von steini3877 Beitrag anzeigen
                          Hier nochmal meine Frage: Kann ich alle Beträge bei mir eintragen? Wir werden ja zusammen veranlagt. Danke euch
                          Bei Gemeinschaftskonten würde ich das nicht machen, da die Bank den in Anspruch genommenen Sparer-Pauschbetrag m. W. für jeden Ehegatten meldet.

                          Was spricht gegen 50/50?
                          Freundliche Grüße
                          Charlie24

                          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                            #14
                            AW: Anlage Kap

                            Was bedeutet den 50/50?
                            Freibeträge halbieren, Zinseinkünfte halbieren und in die entsprechenden Zeilen eintragen. Ist etwas kompliziert, denke ich mal. Muss mal schauen.

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                              #15
                              AW: Anlage Kap

                              Ja, dass Ihr ein Gemeinschaftskonto gemacht habt, DAS macht es kompliziert. Und die notwendige hälftige Aufteilung ist nur die Folge davon. es mag zwar häufig keine Auswirkung haben, aber mir fallen genug Varianten ein: Aufteilung der Steuer, Einzelveranlagung von Ehegatten, Trennung, Verrechnung mit Verlustvorträgen.
                              Schönen Gruß

                              Picard777

                              P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                              Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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