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Verpflegungspauschale

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    Verpflegungspauschale

    Hallo zusammen,

    folgendes Beispiel: Altenpflegerin, wann bekommt Sie die Verpflegungspauschale ?

    Danke im Voraus

    #2
    AW: Verpflegungspauschale

    Schaue Dir mal in Elsterformular dazu die Eingabehilfe an, da steht es.
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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      #3
      AW: Verpflegungspauschale

      Zitat von Picard777 Beitrag anzeigen
      Schaue Dir mal in Elsterformular dazu die Eingabehilfe an, da steht es.
      Kannst du mir vllt den Link schicken, bin gerade verwirrt.. Danke

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        #4
        AW: Verpflegungspauschale

        Du bist in der installierten Windows-Software "Eltserformular" unterwegs, wie dem von Dir gewählten Unterforum zu entnehmen ist. Wenn Du an der Stelle, wo die Eingabe gemacht wird, reinklickst, erscheint rechts die Eingabehilfe. Einen Link auf diese Eingabehilfe auf DEINEM PC kann ich Dir naturgemäß nicht liefern ...
        Schönen Gruß

        Picard777

        P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

        Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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          #5
          AW: Verpflegungspauschale

          Zitat von chekori Beitrag anzeigen
          Kannst du mir vllt den Link schicken, bin gerade verwirrt.. Danke
          Für ElsterFormular benötigt man keinen Link. ElsterFormular ist ein auf dem PC installiertes Windowsprogramm, die Eingabehilfe steht nur im Programm zur Verfügung.

          Verpflegungsmehraufwand gibt es nur bei Auswärtstätigkeit, wie z. B. einer ambulanten häuslichen Altenpflege. Es müssen mehr als 8 Stunden Abwesenheit am Tag sein.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            AW: Verpflegungspauschale

            Danke für die Info..Anlage Z Zeile 52, jedoch stehen nicht welche Berufe betroffen sind.

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              #7
              AW: Verpflegungspauschale

              Zitat von chekori Beitrag anzeigen
              Danke für die Info..Anlage Z Zeile 52, jedoch stehen nicht welche Berufe betroffen sind.
              Du meinst richtig die Anlage N! Auswärtstätigkeit hat nichts mit bestimmten Berufen zu tun, sondern mit der Arbeit außerhalb einer 1. Tätigkeitsstätte.

              Voraussetzung ist eine Abwesenheit von mehr als 8 Stunden von der Wohnung und der 1. Tätigkeitsstätte.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                #8
                AW: Verpflegungspauschale

                Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                Du meinst richtig die Anlage N! Auswärtstätigkeit hat nichts mit bestimmten Berufen zu tun, sondern mit der Arbeit außerhalb einer 1. Tätigkeitsstätte.

                Voraussetzung ist eine Abwesenheit von mehr als 8 Stunden von der Wohnung und der 1. Tätigkeitsstätte.
                Genau Anlage N super danke für die Info

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                  #9
                  AW: Verpflegungspauschale

                  Eine Frage noch

                  Von dem Arbeitgeber wurde folgendes bescheinigt : Bescheinigung über Reisekosten bei beruflich veranlasster Auswärtstätigkeit...An 152 Tagen mehr als 8 Stunden non der Wohnung der regelmäßigen Arbeitsstätte abwesend. Die Einsätze erstrecken sich jeweils über einen Zeitraum von nicht mehr als max. 3 Monate.An steuerfreien Zuschüssen wurden insgesamt 155 € bezahlt davon: für Verpflegung i.H.v 0€
                  für Übernachtung i. H.v 0€
                  für Fahrtkosten i. H.v 155€
                  Die Fahrten zu den Einsatzstellen erfolgte mit Privat PKw


                  wie gehe ich mit dem Schreiben um ?

                  Lieben Dank im Voraus

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                    #10
                    AW: Verpflegungspauschale

                    Zitat von chekori Beitrag anzeigen
                    wie gehe ich mit dem Schreiben um ?
                    Was hast Du denn vor damit? Du machst Deine Eintragungen. Grundsätzlich musst Du Nachweise auf Anforderung vorlegen können.

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                      #11
                      AW: Verpflegungspauschale

                      Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
                      Was hast Du denn vor damit? Du machst Deine Eintragungen. Grundsätzlich musst Du Nachweise auf Anforderung vorlegen können.
                      was ich bin angegebenen Zahlen anfangen soll. z.B die 152 tage und Fahrtkosten

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