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Du bist in der installierten Windows-Software "Eltserformular" unterwegs, wie dem von Dir gewählten Unterforum zu entnehmen ist. Wenn Du an der Stelle, wo die Eingabe gemacht wird, reinklickst, erscheint rechts die Eingabehilfe. Einen Link auf diese Eingabehilfe auf DEINEM PC kann ich Dir naturgemäß nicht liefern ...
Schönen Gruß
Picard777
P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:
Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.
Kannst du mir vllt den Link schicken, bin gerade verwirrt.. Danke
Für ElsterFormular benötigt man keinen Link. ElsterFormular ist ein auf dem PC installiertes Windowsprogramm, die Eingabehilfe steht nur im Programm zur Verfügung.
Verpflegungsmehraufwand gibt es nur bei Auswärtstätigkeit, wie z. B. einer ambulanten häuslichen Altenpflege. Es müssen mehr als 8 Stunden Abwesenheit am Tag sein.
Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
Danke für die Info..Anlage Z Zeile 52, jedoch stehen nicht welche Berufe betroffen sind.
Du meinst richtig die Anlage N! Auswärtstätigkeit hat nichts mit bestimmten Berufen zu tun, sondern mit der Arbeit außerhalb einer 1. Tätigkeitsstätte.
Voraussetzung ist eine Abwesenheit von mehr als 8 Stunden von der Wohnung und der 1. Tätigkeitsstätte.
Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
Du meinst richtig die Anlage N! Auswärtstätigkeit hat nichts mit bestimmten Berufen zu tun, sondern mit der Arbeit außerhalb einer 1. Tätigkeitsstätte.
Voraussetzung ist eine Abwesenheit von mehr als 8 Stunden von der Wohnung und der 1. Tätigkeitsstätte.
Von dem Arbeitgeber wurde folgendes bescheinigt : Bescheinigung über Reisekosten bei beruflich veranlasster Auswärtstätigkeit...An 152 Tagen mehr als 8 Stunden non der Wohnung der regelmäßigen Arbeitsstätte abwesend. Die Einsätze erstrecken sich jeweils über einen Zeitraum von nicht mehr als max. 3 Monate.An steuerfreien Zuschüssen wurden insgesamt 155 € bezahlt davon: für Verpflegung i.H.v 0€
für Übernachtung i. H.v 0€
für Fahrtkosten i. H.v 155€
Die Fahrten zu den Einsatzstellen erfolgte mit Privat PKw
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