Liebe wissende und helfende
Eine hälfte des Jahres war ich selbstständig und die andere hälfte Angestellt.
Bei der steuererklärung ist mir nicht ganz klar, wie ich die KrankassenBeiträge aus meiner Selbstständigkeit absetzen kann? Erhalte ich eine Übersicht bei meiner Krankenkasse und wo trage ich die Ausgaben dann genau ein im Formular Vorsorgeaufwand?
Kann ich auch Zahnarztkosten absetzen und den kreativcoach und wenn ja wo?
Desweiteren ist mir auch nicht ganz klar, wie ich die Abwesendheitstage liste, im In und ausland, gibt es da ein beispiel?
z. B. Reise nach Prag: Anreise Tag 1 ( Pauschbetrag 24€), Tag 2-5 Aufenhalt über 24 Stunden mit Früstück vom Arbeitgeber ( Pauschbetrag 36€ jedoch 20% Abzug, da Frühstück gestellt wurde) , Tag 6 Abreise mit Frühstück (Pauschbetrag 24€, jedoch 20% Abzug, da das Frühstück gestellt wurde)
Trage ich dann in den Kürzungsbetrag wegen Mahlzeitengestellun den wert ein, der von den Pauschbeträgen abgezogen wurde, da dieser vom Arbeitgeber übernommen wurde und
Summe Mehraufwendungen für Verpflegung bei einer Auswärtstätigkeit im Ausland (Euro) den wert ein, der von dem Pauschbetrag nach Abzug des Arbeitgeber anteils noch offen ist?
Vielen lieben dank
Marie
Eine hälfte des Jahres war ich selbstständig und die andere hälfte Angestellt.
Bei der steuererklärung ist mir nicht ganz klar, wie ich die KrankassenBeiträge aus meiner Selbstständigkeit absetzen kann? Erhalte ich eine Übersicht bei meiner Krankenkasse und wo trage ich die Ausgaben dann genau ein im Formular Vorsorgeaufwand?
Kann ich auch Zahnarztkosten absetzen und den kreativcoach und wenn ja wo?
Desweiteren ist mir auch nicht ganz klar, wie ich die Abwesendheitstage liste, im In und ausland, gibt es da ein beispiel?
z. B. Reise nach Prag: Anreise Tag 1 ( Pauschbetrag 24€), Tag 2-5 Aufenhalt über 24 Stunden mit Früstück vom Arbeitgeber ( Pauschbetrag 36€ jedoch 20% Abzug, da Frühstück gestellt wurde) , Tag 6 Abreise mit Frühstück (Pauschbetrag 24€, jedoch 20% Abzug, da das Frühstück gestellt wurde)
Trage ich dann in den Kürzungsbetrag wegen Mahlzeitengestellun den wert ein, der von den Pauschbeträgen abgezogen wurde, da dieser vom Arbeitgeber übernommen wurde und
Summe Mehraufwendungen für Verpflegung bei einer Auswärtstätigkeit im Ausland (Euro) den wert ein, der von dem Pauschbetrag nach Abzug des Arbeitgeber anteils noch offen ist?
Vielen lieben dank
Marie
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