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Krankenkassebeiträge Angestellt und Selbstständig

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    Krankenkassebeiträge Angestellt und Selbstständig

    Liebe wissende und helfende

    Eine hälfte des Jahres war ich selbstständig und die andere hälfte Angestellt.
    Bei der steuererklärung ist mir nicht ganz klar, wie ich die KrankassenBeiträge aus meiner Selbstständigkeit absetzen kann? Erhalte ich eine Übersicht bei meiner Krankenkasse und wo trage ich die Ausgaben dann genau ein im Formular Vorsorgeaufwand?

    Kann ich auch Zahnarztkosten absetzen und den kreativcoach und wenn ja wo?

    Desweiteren ist mir auch nicht ganz klar, wie ich die Abwesendheitstage liste, im In und ausland, gibt es da ein beispiel?
    z. B. Reise nach Prag: Anreise Tag 1 ( Pauschbetrag 24€), Tag 2-5 Aufenhalt über 24 Stunden mit Früstück vom Arbeitgeber ( Pauschbetrag 36€ jedoch 20% Abzug, da Frühstück gestellt wurde) , Tag 6 Abreise mit Frühstück (Pauschbetrag 24€, jedoch 20% Abzug, da das Frühstück gestellt wurde)
    Trage ich dann in den Kürzungsbetrag wegen Mahlzeitengestellun den wert ein, der von den Pauschbeträgen abgezogen wurde, da dieser vom Arbeitgeber übernommen wurde und
    Summe Mehraufwendungen für Verpflegung bei einer Auswärtstätigkeit im Ausland (Euro) den wert ein, der von dem Pauschbetrag nach Abzug des Arbeitgeber anteils noch offen ist?

    Vielen lieben dank
    Marie

    #2
    AW: Krankenkassebeiträge Angestellt und Selbstständig

    Erhalte ich eine Übersicht bei meiner Krankenkasse und wo trage ich die Ausgaben dann genau ein im Formular Vorsorgeaufwand?
    Ja, diese Mitteilung erhält man bis spätestens Ende Februar und da steht auch drin, wo was in der Anlage Vorsorgeaufwand einzutragen ist.

    Das sind bei der GKV andere Zeilen (17 ff.) als bei einer PKV (24 ff.).

    Selbst getragene Krankheitskosten sind in Zeile 67 des Hauptvordrucks zu erklären.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      AW: Krankenkassebeiträge Angestellt und Selbstständig

      Zitat von mariefischer Beitrag anzeigen
      .
      Bei der steuererklärung ist mir nicht ganz klar, wie ich die KrankassenBeiträge aus meiner Selbstständigkeit absetzen kann?
      Hallo mariefischer,

      Anlage Vorsorgeaufwand wenn freiwillig gesetzlich versichert Zeile 17 KV und 19 PV, wenn privat versichert Zeile 24 KV und Zeile 25 PV

      Tschüß

      Kommentar


        #4
        AW: Krankenkassebeiträge Angestellt und Selbstständig

        Trage ich dann in den Kürzungsbetrag wegen Mahlzeitengestellun den wert ein, der von den Pauschbeträgen abgezogen wurde, da dieser vom Arbeitgeber übernommen wurde und
        Summe Mehraufwendungen für Verpflegung bei einer Auswärtstätigkeit im Ausland (Euro) den wert ein, der von dem Pauschbetrag nach Abzug des Arbeitgeber anteils noch offen ist?
        Auch hierauf noch eine Antwort:

        Für ein vom AG gestelltes Frühstück sind 20% des vollen Tagegeldsatzes in Abzug zu bringen. Wenn der volle Tagegeldsatz 35,00 € beträgt, sind das 7,00 € je Frühstück.

        Für diesen Kürzungsbetrag gibt es eine eigene Zeile, weshalb bei den Einträgen der Tagegelder selbst keine Kürzungen vorzunehmen sind.

        Allerdings muss man die Summe der Tagegelder bei Mein ELSTER selbst ermitteln und auch die Mahlzeitengestellung selbst abziehen (Zeile 56, Kennzahl 474)

        Die steuerfreie Arbeitgebererstattung ist dann als Summe in die dafür vorgesehene Zeile 57 (Kennzahl 490) einzutragen.

        Bei ElsterFormular ist das weitgehend automatisiert, da muss man nicht selbst rechnen.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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