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Urlaubsanspruch oder tatsächlich genommener Urlaub

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    Urlaubsanspruch oder tatsächlich genommener Urlaub

    Hallo liebes Forum,

    Meine Frage ist einfach gestellt, ob man bei den Urlaubstagen den tatsächlich genommenen Urlaub oder den Jahresurlaub angibt?
    Meine Freundin hatte zwei Arbeitsstätten 2018.

    Die erste Arbeitsstätte war vom 01.01 bis 31.01 mit einer 5-Tage Woche und einem Jahresurlaub von 30 Tagen.
    Die zweite Arbeitsstätte vom 01.02 bis 31.12 bei einer 4 Tage Woche mit 20 Tagen Jahresurlaub

    Bei der ersten Arbeitsstätte hatte sie noch Resturlaub vom Vorjahr und bei der zweiten hat sie ein paar Tage ins neue Jahr genommen.

    Die Frage ist also gilt der tatsächlich genommene Urlaub oder der Urlaubsanspruch im Jahr 2018?

    Falls der Urlaubsanspruch gilt, hätte sie ja im Januar einen Anspruch von 2,5 Tagen, wird hier aufgerundet?

    Danke im Voraus.

    #2
    AW: Urlaubsanspruch oder tatsächlich genommener Urlaub

    Es sind die tatsächlich in Anspruch genommenen Tage anzugeben. Dies deshalb, da die Entfernungspauschale auch nur für die Anzahl der Areitstage gewährt wird, wo die Tätigkeitsstätte auch tatsächlich aufgesucht wurde.

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      #3
      AW: Urlaubsanspruch oder tatsächlich genommener Urlaub

      Zitat von Dxdiag09 Beitrag anzeigen
      Hallo liebes Forum,
      Meine Frage ist einfach gestellt, ob man bei den Urlaubstagen den tatsächlich genommenen Urlaub oder den Jahresurlaub angibt ?
      .
      Hallo Dxdiag09,

      und einfach beantwortet -> wahrheitsgemäße Angaben heißt den tatsächlich genommenen Urlaub.

      Tschüß

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        #4
        AW: Urlaubsanspruch oder tatsächlich genommener Urlaub

        Die Angabe der Urlaubs- und Krankheitstage geht nicht in die Berechnung ein, sie erleichtert dem Finanzamt aber die Plausibilitätsprüfung.

        Die Angabe der Wochenarbeitstage verfolgt den gleichen Zweck.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

        Kommentar


          #5
          AW: Urlaubsanspruch oder tatsächlich genommener Urlaub

          Vielen Dank für die schnellen Antworten.

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