Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Falsche Berechnung der beschränkt abziehbare Sonderausgaben

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    #16
    AW: Falsche Berechnung der beschränkt abziehbare Sonderausgaben

    Update:

    ElsterFormular rechnet:

    Berechnung der Einkommensteuer
    zu versteuern mit Progressionsvorbehalt gemäß § 32b EStG
    nach dem Splittingtarif . . . . . . . . . . . . . . 23.224 . . . 12,6602 v.H. . . . . 2.940
    tarifliche Einkommensteuer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2.940
    zu versteuern nach § 32 d Abs. 1 EStG . . . . . . . . . . . 0
    dazu Altersvorsorgezulage . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16
    festzusetzende Einkommensteuer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2.956

    Macht eine Nachzahlung von 239€

    FA rechnete ja eine Nachzahlung von 127€

    Lach. jetzt habe ich zuviel..

    Liegt wohl am unterschiedlichen Steuertarif. FA hatte ja 12,1686%

    Kommentar


      #17
      AW: Falsche Berechnung der beschränkt abziehbare Sonderausgaben

      Und hast du jetzt bei der Ehefrau Lohnersatzleistungen in Höhe von 12.612 € oder 11.932 € in die Zeile 96 eingetragen?
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar


        #18
        AW: Falsche Berechnung der beschränkt abziehbare Sonderausgaben

        Ich habe es korrigiert, wie es das FA sagt, ich habe folgendes eingetragen:

        Mutterschaftsgeld 793€
        Elterngeld 11139€
        Ergibt Summe: 11932€

        Kommentar


          #19
          AW: Falsche Berechnung der beschränkt abziehbare Sonderausgaben

          Und passen die Berechnungen jetzt zusammen?
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

          Kommentar


            #20
            AW: Falsche Berechnung der beschränkt abziehbare Sonderausgaben

            Das ist der aktuelle Stand:



            Zitat von Okado Beitrag anzeigen
            Update:

            ElsterFormular rechnet:

            Berechnung der Einkommensteuer
            zu versteuern mit Progressionsvorbehalt gemäß § 32b EStG
            nach dem Splittingtarif . . . . . . . . . . . . . . 23.224 . . . 12,6602 v.H. . . . . 2.940
            tarifliche Einkommensteuer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2.940
            zu versteuern nach § 32 d Abs. 1 EStG . . . . . . . . . . . 0
            dazu Altersvorsorgezulage . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16
            festzusetzende Einkommensteuer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2.956

            Macht eine Nachzahlung von 239€

            FA rechnete ja eine Nachzahlung von 127€

            Lach. jetzt habe ich zuviel..

            Liegt wohl am unterschiedlichen Steuertarif. FA hatte ja 12,1686%

            Kommentar


              #21
              AW: Falsche Berechnung der beschränkt abziehbare Sonderausgaben

              Hast du noch eine Idee Charlie? Oder soll ich mit dem Unterschied von ca. 100 € zufrieden sein?

              Kommentar


                #22
                AW: Falsche Berechnung der beschränkt abziehbare Sonderausgaben

                Zitat von Okado Beitrag anzeigen
                Hast du noch eine Idee Charlie? Oder soll ich mit dem Unterschied von ca. 100 € zufrieden sein?
                Nachdem das zvE im Steuerbescheid um 21 € höher als in deiner Erklärung, das Finanzamt aber trotzdem zu einem niedrigeren Steuersatz kommt,

                musst du bei den Lohnersatzleistungen immer noch zu viel erklärt haben. Überprüfen kannst du noch dein eigenes Elterngeld.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                Kommentar


                  #23
                  AW: Falsche Berechnung der beschränkt abziehbare Sonderausgaben

                  Mein eigenes Elterngeld habe ich überprüft und auch eingegeben. In dieser Berechnung ist also mein Elterngeld schon drin.
                  Ich verstehe auch nicht, warum das FA das Elterngeld von meiner Frau abgesenkt hat (...Lohnersatzleistungen in Höhe von 12612€ für die Ehefrau wurden mit 11932€ in die Berechnung einbezogen. )

                  Kommentar


                    #24
                    AW: Falsche Berechnung der beschränkt abziehbare Sonderausgaben

                    das ist in der Regel ein Teil des Arbeitnehmerpauschbetrages von 1.000 Euro, der hier abgezogen wird.

                    Kommentar


                      #25
                      AW: Falsche Berechnung der beschränkt abziehbare Sonderausgaben

                      Und was lernen wir aus diesem Chaos?

                      - mit Belegabruf wäre das nicht passiert :-)
                      Mit freundlichen Grüßen

                      Beamtenschweiß
                      ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

                      Kommentar


                        #26
                        AW: Falsche Berechnung der beschränkt abziehbare Sonderausgaben

                        Da hast du recht. Ich habe den Belegabruf noch nie gemacht. Werde ich in Zukunft aber machen :-)

                        Kommentar

                        Lädt...
                        X