ür einen nicht gemeinnützigen Verein muss ich die Einnahmen eines Vereinsfestes in Form einer Umsatzsteuer-Voranmeldung an das Finanzamt melden.
Meine Frage bezieht sich auf die Bemessungsgrundlage, die ich in der Zeile 81 der USt-Voranmeldung angebe und bezieht sich auf die hier einzutragenen Einnahmen zu 19% USt:
Nehmen wir an, dass die Einnahmen unseres Festes EUR 5.000,00 betragen - sind diese EUR 5.000,00 in das Feld mit der Kz 81 als Bemessungsgrundlage einzutragen, wodurch wir eine USt von EUR 950,00 abzuführen haben, oder sind als Bemessungsgrundlage EUR 4.201,68 (5000 * (19/119)) einzutragen, wodurch wir EUR 798,32 als USt abführen müssen.
Ich hoffe meine Frage ist hier an der richtigen Stelle und halbwegs verständlich.
Meine Frage bezieht sich auf die Bemessungsgrundlage, die ich in der Zeile 81 der USt-Voranmeldung angebe und bezieht sich auf die hier einzutragenen Einnahmen zu 19% USt:
Nehmen wir an, dass die Einnahmen unseres Festes EUR 5.000,00 betragen - sind diese EUR 5.000,00 in das Feld mit der Kz 81 als Bemessungsgrundlage einzutragen, wodurch wir eine USt von EUR 950,00 abzuführen haben, oder sind als Bemessungsgrundlage EUR 4.201,68 (5000 * (19/119)) einzutragen, wodurch wir EUR 798,32 als USt abführen müssen.
Ich hoffe meine Frage ist hier an der richtigen Stelle und halbwegs verständlich.
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