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Bemessungsgrundlage Einnahmen Verein für USt Voranmeldung

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    Bemessungsgrundlage Einnahmen Verein für USt Voranmeldung

    ür einen nicht gemeinnützigen Verein muss ich die Einnahmen eines Vereinsfestes in Form einer Umsatzsteuer-Voranmeldung an das Finanzamt melden.
    Meine Frage bezieht sich auf die Bemessungsgrundlage, die ich in der Zeile 81 der USt-Voranmeldung angebe und bezieht sich auf die hier einzutragenen Einnahmen zu 19% USt:

    Nehmen wir an, dass die Einnahmen unseres Festes EUR 5.000,00 betragen - sind diese EUR 5.000,00 in das Feld mit der Kz 81 als Bemessungsgrundlage einzutragen, wodurch wir eine USt von EUR 950,00 abzuführen haben, oder sind als Bemessungsgrundlage EUR 4.201,68 (5000 * (19/119)) einzutragen, wodurch wir EUR 798,32 als USt abführen müssen.

    Ich hoffe meine Frage ist hier an der richtigen Stelle und halbwegs verständlich.

    #2
    AW: Bemessungsgrundlage Einnahmen Verein für USt Voranmeldung

    Sie müssen den Nettowert eintragen, also EUR 4.201,68 (5000 * (19/119)).

    Kommentar


      #3
      AW: Bemessungsgrundlage Einnahmen Verein für USt Voranmeldung

      Hallo qwewwqe,

      im Formular der Umsatzsteuer-Voranmeldung steht oben auch groß drin -> Bemessungsgrundlage ohne Umsatzsteuer volle Euro.

      Tschüß

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