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Umsatzsteuererklärung 2018 Photovoltaik

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  • L. E. Fant
    antwortet
    AW: Umsatzsteuererklärung 2018 Photovoltaik

    Ich auch :

    Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
    So wie das Schuhgeschäft um die Ecke den Bruttopreis für ein paar Schuhe kassiert, so wirst auch Du Deinen Strom zum Bruttopreis verkaufen. Ein Blick auf die Gutschrift des Stromabnehmers wäre angebracht.

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  • Charlie24
    antwortet
    AW: Umsatzsteuererklärung 2018 Photovoltaik

    Laut meiner Abrechnung erhalte ich die Einspeisevergütung eindeutig als Bruttobetrag, aber der Nettobetrag, den ich in das Umsatzsteuerformular unter Ziffer 177 eintragen muss, ist dort auch ausgewiesen:
    Darauf habe ich doch weiter oben schon mal hingewiesen!

    In den Gutschriften sollte die Umsatzsteuer ausgewiesen sein, es sei denn, dem EVU wäre mitgeteilt worden, dass die Kleinunternehmerregelung zur Anwendung kommt.

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  • Roberto_L_X
    antwortet
    AW: Umsatzsteuererklärung 2018 Photovoltaik

    Richtig!

    Zur Sicherheit noch dies:
    Laut meiner Abrechnung erhalte ich die Einspeisevergütung eindeutig als Bruttobetrag, aber der Nettobetrag, den ich in das Umsatzsteuerformular unter Ziffer 177 eintragen muss, ist dort auch ausgewiesen:

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  • holzgoe
    antwortet
    AW: Umsatzsteuererklärung 2018 Photovoltaik

    Hallo Roberto_L_X,
    Umsatzsteuer kann schon ganz schön schwierig sein. Jetzt sollte ja die Kuh vom Eis sein.

    Tschüß

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  • Roberto_L_X
    antwortet
    AW: Umsatzsteuererklärung 2018 Photovoltaik

    ach ja, wie man es auch sieht:
    Beispiel:
    Rückertstattung, also negativ - 4.000 EUR
    Summe Vorauszahlungen + 1.000 EUR
    - 4000 + 1.000 = - 3.000 (Hatte ja geschrieben Ergebnis Negativwert!) bzw.
    1.000 - 4000 = - 3.000 wie Du meinst
    anders formuliert
    -(4.000 -1000) = - 3.000 (wie ich meinte)

    Das Ergebnis ist immer das gleiche!

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  • L. E. Fant
    antwortet
    AW: Umsatzsteuererklärung 2018 Photovoltaik

    Zitat von Roberto_L_X Beitrag anzeigen
    Betrag der Rückerstattung aus der MWSt abzüglich der Summe der angemeldeten und vom Finanzamt eingezogenen Umsatzsteuervoranmeldungen
    Umgekehrt!

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  • Roberto_L_X
    antwortet
    Umsatzsteuererklärung 2018 Photovoltaik

    Dann fasse ich nochmals gekürzt meinen Fall zusammen, der sicherlich als Normallfall gelten kann für alle, die sich im Vorjahr
    eine Photovoltaikanlage gekauft haben und sich für die Regelbesteuerung entschlossen haben:
    Was muss man in die Jahres Umsatzsteuer für 2018 (auch Jahresumsatzsteuererklärung oder Umsatzsteuerjahreserklärung genannt) eintragen:

    Eintrag 1)
    Kennzeichen 177 (momentan Zeile 38) z. B. Nettobetrag aus der Vergütung der Stromlieferung

    Eintrag 2)
    Kennzeichen 178 (momentan Zeile 39) z. B. Nettobetrag zur unentgeltlichen Wertabgabe für den Eigenverbrauch

    Eintrag 3)
    Kennzeichen 320 (momentan Zeile 122) MwSt-Betrag, aus der Gesamz-Rechnung der Photovoltaikanlage

    Eintrag 4)
    ohne Kennzeichen (momentan Zeile 168) Vorauszahlungssoll 2018 (einschließlich Sondervorauszahlung)
    = Betrag der Rückerstattung aus der MWSt abzüglich der Summe der angemeldeten und vom Finanzamt eingezogenen Umsatzsteuervoranmeldungen
    (diese sollten in etwa dem Betrag aus Eintrag 1 + Eintrag 2 entsprechen: Ergebnis ist ein Negativwert bei Eintrag 4)

    Summasumarum ein Ergebins das sich kaum von einer Nullsumme unterscheidet.

    Schöne Grüße
    Roberto_L_X
    Zuletzt geändert von Roberto_L_X; 03.05.2019, 17:32.

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  • holzgoe
    antwortet
    AW: Umsatzsteuererklärung 2018 Photovoltaik

    Zitat von Roberto_L_X Beitrag anzeigen
    Laut Video und anderen Quellen muss man dort die Summe aus der MwSt-Rückerstattung für den Kaufpreis der Photovoltaikanlage
    + die Summe der monatlischen Vorauszahlungen einsetzen, was als Endsumme etwa eine Nullrechnung ergibt.
    Hallo Roberto_L_X,

    die Mwst-Rückerstattung hast du doch auch in einer Voranmeldung angemeldet und diese Voranmeldung hatte eben ein negatives Vorauszahlungssoll -> also gehört sie zur Summe aller Voranmeldungen.

    Tschüß

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  • L. E. Fant
    antwortet
    AW: Umsatzsteuererklärung 2018 Photovoltaik

    Vorauszahlungssoll heißt: die Summen aller Voranmeldungen für das betreffende Jahr (Kennzahl 83) + gegebenenfalls die Sondervorauszahlung für dieses Jahr.

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  • Roberto_L_X
    antwortet
    AW: Umsatzsteuererklärung 2018 Photovoltaik

    Quatsch! Natürlich weiß ich dass, ich Strom verkauft (aber auch bezogen) habe.
    Den verkauften vergütet mir das Bayernwerk monatlich immer mit gleichem Betrag auf mein Konto ohne jegliche Rechnung.

    *****
    Nochmal: Wichtiger wäre mir ein eindeutiger Kommentar zu Eintrag 4) da es hier immer wieder unterschiedliche Positionen gibt.
    Laut Video und anderen Quellen muss man dort die Summe aus der MwSt-Rückerstattung für den Kaufpreis der Photovoltaikanlage
    + die Summe der monatlischen Vorauszahlungen einsetzen, was als Endsumme etwa eine Nullrechnung ergibt.

    Andere Meinungen sind, hier nur die Summe der Vorauszahlungen einszusetzen, aber dann kommt eine Endsumme raus,
    die in etwa die Grüße der Rückerstattung hat, was dann so aussieht, als bekäme man diese nochmals,
    was natürlich nur Blödsinn sein kann
    Zuletzt geändert von Roberto_L_X; 02.05.2019, 21:35.

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  • L. E. Fant
    antwortet
    AW: Umsatzsteuererklärung 2018 Photovoltaik

    Ich hab jedenfalls die Frage

    Zitat von Roberto_L_X Beitrag anzeigen
    bekommt man vom Stromanbieter Netto oder Brutto, d. h muss man den Nettobetrag erst ausrechnen?
    so verstanden dass Roberto nicht weiß ob er selbst die Steuern bekommen hat. Ist das Wortklauberei? Wie soll man die Frage sonst verstehen?

    Ja, ich weiß, man kann immer auch alles anders verstehen.

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  • Charlie24
    antwortet
    AW: Umsatzsteuererklärung 2018 Photovoltaik

    Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
    Doch, in der Regel verkauft auch ein Unternehmer an den anderen Unternehmer zum Bruttopreis.
    Was soll diese Wortglauberei bringen? Es geht um den Ausweis der Umsatzsteuer in der Rechnung bzw. Gutschrift, die bei einem Firmenkunden in aller Regel ausgewiesen wird.

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  • Roberto_L_X
    antwortet
    AW: Umsatzsteuererklärung 2018 Photovoltaik

    wichtig wäre mir ein eindeutiger Kommentar zu Eintrag 4) da es hier immer wieder unterschiedliche Positionen gibt.
    Laut Video und anderen Quellen muss man dort die Summe aus der MwSt-Rückerstattung für den Kaufpreis der Photovoltaikanlage
    + die Summe der monatlischen Vorauszahlungen einsetzen, was als Endsumme etwa eine Nullrechnung ergibt.

    Andere Meinungen sind hier nur die Summe der Vorauszahlungen einszusetzen, aber dann kommt eine Endsumme raus,
    die in etwa die Grüße der Rückerstattung hat, was dann so aussieht, als bekäme man diese nochmals,
    was natürlich nur Blödsinn sein kann
    Zuletzt geändert von Roberto_L_X; 01.05.2019, 21:46.

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  • L. E. Fant
    antwortet
    AW: Umsatzsteuererklärung 2018 Photovoltaik

    Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
    Da hier ein Unternehmer aber nicht an einen Endverbraucher, sondern an ein Unternehmen verkauft, ist das in der Regel nicht so
    Doch, in der Regel verkauft auch ein Unternehmer an den anderen Unternehmer zum Bruttopreis.

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  • Charlie24
    antwortet
    AW: Umsatzsteuererklärung 2018 Photovoltaik

    So wie das Schuhgeschäft um die Ecke den Bruttopreis für ein paar Schuhe kassiert, so wirst auch Du Deinen Strom zum Bruttopreis verkaufen.
    Da hier ein Unternehmer aber nicht an einen Endverbraucher, sondern an ein Unternehmen verkauft, ist das in der Regel nicht so. Das sieht man aber aus der Abrechnung des EVU.

    In den Gutschriften sollte die Umsatzsteuer ausgewiesen sein, es sei denn, dem EVU wäre mitgeteilt worden, dass die Kleinunternehmerregelung zur Anwendung kommt.

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