Hallo Zusammen,
ich habe Fragen an geschätzte Forumsmitglieder.
Mein Sohn über 25 , (also kein KG) machte 2018 Januar-Juli das Masterstudium in Dänemark.
Im August-Dezember machte er ein Auslandssemmester in USA.
In der Anlage Unterhalt soll ich die Anschrift des unterstützten Haushalts ausfüllen.
Wenn ich dort Dänemark eingebe, meldet Plausibilitätsprüfung : es wurde keine Aussage getroffen, ob ihnen die von der Heimatbehörde und der unterhaltener Person bestätigte Unterhaltserklärung über die Bedürftigkeit vorliegt(1 unterstützte Person).
Er war praktisch das ganze Jahr im Ausland.
In Dänemark hat er dänische Studenten-Unterstützung(BAföG) bekommen, hat auch ein wenig gearbeitet. Wir haben ihn auch unterstützt.
-Wie soll ich mit der Meldung vorgehen?
-Soll ich die Zeile 36 bejahen ?
-Wie kann(soll) ich die USA Adresse eingeben? - vielleicht muss ich gar nicht?
Vielen Dank im Voraus für Eure Hilfe.
AndreasK
ich habe Fragen an geschätzte Forumsmitglieder.
Mein Sohn über 25 , (also kein KG) machte 2018 Januar-Juli das Masterstudium in Dänemark.
Im August-Dezember machte er ein Auslandssemmester in USA.
In der Anlage Unterhalt soll ich die Anschrift des unterstützten Haushalts ausfüllen.
Wenn ich dort Dänemark eingebe, meldet Plausibilitätsprüfung : es wurde keine Aussage getroffen, ob ihnen die von der Heimatbehörde und der unterhaltener Person bestätigte Unterhaltserklärung über die Bedürftigkeit vorliegt(1 unterstützte Person).
Er war praktisch das ganze Jahr im Ausland.
In Dänemark hat er dänische Studenten-Unterstützung(BAföG) bekommen, hat auch ein wenig gearbeitet. Wir haben ihn auch unterstützt.
-Wie soll ich mit der Meldung vorgehen?
-Soll ich die Zeile 36 bejahen ?
-Wie kann(soll) ich die USA Adresse eingeben? - vielleicht muss ich gar nicht?
Vielen Dank im Voraus für Eure Hilfe.
AndreasK
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