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    Auslandsstudium

    Hallo Zusammen,
    ich habe Fragen an geschätzte Forumsmitglieder.
    Mein Sohn über 25 , (also kein KG) machte 2018 Januar-Juli das Masterstudium in Dänemark.
    Im August-Dezember machte er ein Auslandssemmester in USA.
    In der Anlage Unterhalt soll ich die Anschrift des unterstützten Haushalts ausfüllen.
    Wenn ich dort Dänemark eingebe, meldet Plausibilitätsprüfung : es wurde keine Aussage getroffen, ob ihnen die von der Heimatbehörde und der unterhaltener Person bestätigte Unterhaltserklärung über die Bedürftigkeit vorliegt(1 unterstützte Person).
    Er war praktisch das ganze Jahr im Ausland.
    In Dänemark hat er dänische Studenten-Unterstützung(BAföG) bekommen, hat auch ein wenig gearbeitet. Wir haben ihn auch unterstützt.

    -Wie soll ich mit der Meldung vorgehen?

    -Soll ich die Zeile 36 bejahen ?

    -Wie kann(soll) ich die USA Adresse eingeben? - vielleicht muss ich gar nicht?


    Vielen Dank im Voraus für Eure Hilfe.
    AndreasK

    #2
    AW: Auslandsstudium

    es wurde keine Aussage getroffen, ob ihnen die von der Heimatbehörde und der unterhaltener Person bestätigte Unterhaltserklärung über die Bedürftigkeit vorliegt.
    Du musst jedenfalls eine Aussage dazu treffen. Du kannst in Zeile 34 ja auch Nein ankreuzen.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      AW: Auslandsstudium

      Hallo Charlie24,
      vielen Dank für Deine Aufklärung!

      Es irritiert mich noch die Zeile 36.

      Wie soll ich damit vorgehen?

      Grüße
      AndreasK

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        #4
        AW: Auslandsstudium

        Die Meinungen gehen auseinander. Es wird die Auffassung vertreten, dass ein vorübergehender Auslandsaufenthalt im Rahmen eines Studiums die Zugehörigkeit zum Haushalt der Eltern nicht tangiert.

        Es kommt wohl auch darauf an, ob der Sohn vorher noch im Haushalt der Eltern gelebt hat oder bereits einen eigenen Haushalt hatte.

        Siehe hierzu auch die Eingabehilfe zur Anlage Kind. Dort heißt es:

        Bei Kindern, die sich lediglich zum Zwecke der Berufsausbildung im Ausland aufhalten, aber weiterhin zum Haushalt der Eltern gehören oder über einen eigenen Haushalt im Inland verfügen, ist die Anschrift im Inland einzutragen.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

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          #5
          AW: Auslandsstudium

          Hallo ,
          wenn ich die Zeile 36 bejahe , bekomme ich bei der Steuerberechnung folgende Meldungie Anzahl der im Haushalt lebenden Personen bzw. deren Einkommen ist nicht plausibel für die Ermittlung der Unterstützungsleistung.
          wenn ich das Kreuz rausnehme funktioniert die Steuerberechnung .

          Grüße
          AndreasK

          - - - Aktualisiert - - -

          Danke sehr Charlie24.

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            #6
            AW: Auslandsstudium

            Wenn du die Zugehörigkeit zum inländischen Haushalt der Eltern bejahst, dürfen u. a. in Zeile 26 keine Einträge erfolgen.

            Ich weiß jetzt nicht, in welchen Zeilen du überhaupt Angaben gemacht hast.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

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              #7
              AW: Auslandsstudium

              Die Zeile 26 ist leer.

              Angaben habe ich gemacht in Zeilen 4 , 5, 6
              dann Aufwendungen für den Unterhalt, und weiter Angaben zur Person.

              Grüße
              AndreasK

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