Hallo zusammen,
im Jahr 2018 lebte ich bis zum 30.09 in Deutschland, danach bin ich nach Belgien ausgezogen (in DE komplett abgemeldet) und die restlichen 3 Monate in Belgien verbracht und gearbeitet.
Die belgischen Einkünfte aus diesen 3 Monaten sind somit aus deustcher Sicht steuerfrei, unterliegen aber dem Progressionsvorbehalt. Soweit alles klar.
In Anlage N-AUS, wo diese einzutragen sind, sollten jedoch in Zeile 35 der Bruttoarbeitslohn eingetragen werden. Ich sehe jedoch keine Zeile in Anlage N-AUS, wo die belgischen Sozialversicherung und Lohnsteuer einzutragen sind. In Belgien wurden mir ca. 55% vom Bruttolohn abgezogen, somit habe ich effektiv nur 45% meines belgischen Gehalts netto ausgezahlt bekommen (was laut belgischem Steuerrecht stimmt). Dieser wird aber zu 100% für den deutschen Progressionsvorbehalt berücksichtigt. Kann das so stimmen?
Fragen:
- Sind die belgischen Einkommensteuer und Sozialversicherungen vlt. als Werbungskosten anzusetzen (zeile 71 N-AUS)? Wenn nein, wo sonst? In Anlage N-AUS sehe ich jedenfalls keine andere Möglichkeit.
- Umzugspauschale: Wenn ich den Betrag in Zeile 71 N-AUS eintrage, führt das zu keiner Steuerminderung lt. Elster, da diese Pauschale mit dem deustchen AN-Pauschalbetrag verrechnet wird und wird nicht dagegen direkt von dem ausländischen Lohn abgezogen. Sind beide nicht komplett unabhängig voneinander?
Jedenfalls ergibt sich laut Elster eine Steuernachzahlung von über 2000 Euro, die ich unter diesen Umständen nicht nachvollziehen kann.
Herzlichen Dank für die Hilfe!
im Jahr 2018 lebte ich bis zum 30.09 in Deutschland, danach bin ich nach Belgien ausgezogen (in DE komplett abgemeldet) und die restlichen 3 Monate in Belgien verbracht und gearbeitet.
Die belgischen Einkünfte aus diesen 3 Monaten sind somit aus deustcher Sicht steuerfrei, unterliegen aber dem Progressionsvorbehalt. Soweit alles klar.
In Anlage N-AUS, wo diese einzutragen sind, sollten jedoch in Zeile 35 der Bruttoarbeitslohn eingetragen werden. Ich sehe jedoch keine Zeile in Anlage N-AUS, wo die belgischen Sozialversicherung und Lohnsteuer einzutragen sind. In Belgien wurden mir ca. 55% vom Bruttolohn abgezogen, somit habe ich effektiv nur 45% meines belgischen Gehalts netto ausgezahlt bekommen (was laut belgischem Steuerrecht stimmt). Dieser wird aber zu 100% für den deutschen Progressionsvorbehalt berücksichtigt. Kann das so stimmen?
Fragen:
- Sind die belgischen Einkommensteuer und Sozialversicherungen vlt. als Werbungskosten anzusetzen (zeile 71 N-AUS)? Wenn nein, wo sonst? In Anlage N-AUS sehe ich jedenfalls keine andere Möglichkeit.
- Umzugspauschale: Wenn ich den Betrag in Zeile 71 N-AUS eintrage, führt das zu keiner Steuerminderung lt. Elster, da diese Pauschale mit dem deustchen AN-Pauschalbetrag verrechnet wird und wird nicht dagegen direkt von dem ausländischen Lohn abgezogen. Sind beide nicht komplett unabhängig voneinander?
Jedenfalls ergibt sich laut Elster eine Steuernachzahlung von über 2000 Euro, die ich unter diesen Umständen nicht nachvollziehen kann.
Herzlichen Dank für die Hilfe!
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