Hallo,
ich hätte einmal eine allgemeine Frage zu den Fahrtkosten zur Arbeit.
Bisher hatten meine Frau und ich die fast gleiche Entfernung zur Arbeit (meine Frau 68 km einfache Strecke und ich 65 km einfache Strecke). Seit Anfang 2018 hat meine Frau eine Arbeit ca. 10 km von unserem Wohnort.
Nachdem ich die Entfernungs-KM angepasst habe war ich komplett perplex, denn die kürzere Fahr bedeutet für uns 1.300 Euro weniger Rückerstattung. Ok, damit müssen wir leben. Aber was mich wundert ist Folgendes. Ich habe testhalber einmal umgekehrt die KM eingetragen, also so, als wäre ich 10 km von unserem Wohnort beschäftigt und meine Frau müsste noch weiter so weit fahren und siehe da, in der Erstattungberechnung schlägt dies nur mit 500 Euro zu Buche.
Wir haben beide Steuerklasse 4. Der einzige Unterschied ist, dass meine Frau 40% schwerbehindert ist (keine Gehbehinderung). Das dürfte aber doch nicht nicht ausschlaggebend sein, oder?
ich hätte einmal eine allgemeine Frage zu den Fahrtkosten zur Arbeit.
Bisher hatten meine Frau und ich die fast gleiche Entfernung zur Arbeit (meine Frau 68 km einfache Strecke und ich 65 km einfache Strecke). Seit Anfang 2018 hat meine Frau eine Arbeit ca. 10 km von unserem Wohnort.
Nachdem ich die Entfernungs-KM angepasst habe war ich komplett perplex, denn die kürzere Fahr bedeutet für uns 1.300 Euro weniger Rückerstattung. Ok, damit müssen wir leben. Aber was mich wundert ist Folgendes. Ich habe testhalber einmal umgekehrt die KM eingetragen, also so, als wäre ich 10 km von unserem Wohnort beschäftigt und meine Frau müsste noch weiter so weit fahren und siehe da, in der Erstattungberechnung schlägt dies nur mit 500 Euro zu Buche.
Wir haben beide Steuerklasse 4. Der einzige Unterschied ist, dass meine Frau 40% schwerbehindert ist (keine Gehbehinderung). Das dürfte aber doch nicht nicht ausschlaggebend sein, oder?
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