Mus ich als Rentner in Zeile 17 meinen bezahlten Eigenanteil plus den Anteil der gesetzlichen Rentenversicherung eintragen?
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Keine Ankündigung bisher.
Zeile 17 Krankenversicherung
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AW: Zeile 17 Krankenversicherung
Zitat von holzgoe Beitrag anzeigenHallo Carolus13,
genauso machst du das aus der Bescheinigung der Rentenversicherung übernimmst du die Beträge Zeile 17 KV und die Zeile 19 PV und addierst noch eigene gezahlte dazu.
Wenn es sich um Zusatzversicherungen handelt nimmst du Zeile 23 dafür.
Tschüß
da hast du dich aber vertan.
Eingetragen werden die selbst gezahlten Beiträge
Gruß FIGULGruß FIGUL
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AW: Zeile 17 Krankenversicherung
Auf der Bescheinigung der Rentenversicherung für das Finanzamt steht ohnehin nur der Eigenanteil des Rentners an KV- und PV-Beiträgen, in Ausnahmefällen stattdessen der Zuschuss zu den KV-Beiträgen.
Viele Rentner haben diese Bescheinigung allerdings nicht vorliegen und berechnen die Werte aus den Rentenanpassungsmitteilungen, was bei KV und PV ja möglich ist.
Ich rate generell dazu, die Bescheinigung einmal anzufordern oder den Bescheinigungsabruf (bisher Belegabruf) zu beantragen.
https://www.eservice-drv.de/SelfServiceWeb/Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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AW: Zeile 17 Krankenversicherung
Es gibt doch auch die Zeile 22 Dort steht " Zuschuss zu den Beiträgen in Zeile 17"
Deshalb dachte ich ..in der Zeile 17 muss der Gesamtbeitrag eingetragen werden und in der Zeile 22 der Zuschuss bzw. die Hälfte des Beitrages den die Rentenversicherung bezahlt.
Oder?????
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AW: Zeile 17 Krankenversicherung
Zitat von Carolus13 Beitrag anzeigenEs gibt doch auch die Zeile 22 Dort steht " Zuschuss zu den Beiträgen in Zeile 17"
Deshalb dachte ich ..in der Zeile 17 muss der Gesamtbeitrag eingetragen werden und in der Zeile 22 der Zuschuss bzw. die Hälfte des Beitrages den die Rentenversicherung bezahlt.
Oder?????
Das sind die eher seltenen Fälle, in denen der Rentner nicht pflichtversichert ist. Da zahlt der Rentner den gesamten Beitrag selbst an seine Krankenversicherung.Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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