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Zeile 17 Krankenversicherung

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    Zeile 17 Krankenversicherung

    Mus ich als Rentner in Zeile 17 meinen bezahlten Eigenanteil plus den Anteil der gesetzlichen Rentenversicherung eintragen?

    #2
    AW: Zeile 17 Krankenversicherung

    Hallo Carolus13,

    genauso machst du das aus der Bescheinigung der Rentenversicherung übernimmst du die Beträge Zeile 17 KV und die Zeile 19 PV und addierst noch eigene gezahlte dazu.
    Wenn es sich um Zusatzversicherungen handelt nimmst du Zeile 23 dafür.

    Tschüß

    Kommentar


      #3
      AW: Zeile 17 Krankenversicherung

      Zitat von holzgoe Beitrag anzeigen
      Hallo Carolus13,

      genauso machst du das aus der Bescheinigung der Rentenversicherung übernimmst du die Beträge Zeile 17 KV und die Zeile 19 PV und addierst noch eigene gezahlte dazu.
      Wenn es sich um Zusatzversicherungen handelt nimmst du Zeile 23 dafür.

      Tschüß
      Hallo,

      da hast du dich aber vertan.
      Eingetragen werden die selbst gezahlten Beiträge

      Gruß FIGUL
      Gruß FIGUL

      Kommentar


        #4
        AW: Zeile 17 Krankenversicherung

        Auf der Bescheinigung der Rentenversicherung für das Finanzamt steht ohnehin nur der Eigenanteil des Rentners an KV- und PV-Beiträgen, in Ausnahmefällen stattdessen der Zuschuss zu den KV-Beiträgen.

        Viele Rentner haben diese Bescheinigung allerdings nicht vorliegen und berechnen die Werte aus den Rentenanpassungsmitteilungen, was bei KV und PV ja möglich ist.

        Ich rate generell dazu, die Bescheinigung einmal anzufordern oder den Bescheinigungsabruf (bisher Belegabruf) zu beantragen.

        https://www.eservice-drv.de/SelfServiceWeb/
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

        Kommentar


          #5
          AW: Zeile 17 Krankenversicherung

          Es gibt doch auch die Zeile 22 Dort steht " Zuschuss zu den Beiträgen in Zeile 17"
          Deshalb dachte ich ..in der Zeile 17 muss der Gesamtbeitrag eingetragen werden und in der Zeile 22 der Zuschuss bzw. die Hälfte des Beitrages den die Rentenversicherung bezahlt.
          Oder?????

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            #6
            AW: Zeile 17 Krankenversicherung

            Zitat von Carolus13 Beitrag anzeigen
            Es gibt doch auch die Zeile 22 Dort steht " Zuschuss zu den Beiträgen in Zeile 17"
            Deshalb dachte ich ..in der Zeile 17 muss der Gesamtbeitrag eingetragen werden und in der Zeile 22 der Zuschuss bzw. die Hälfte des Beitrages den die Rentenversicherung bezahlt.
            Oder?????
            Von einem Zuschuss spricht man dann, wenn die Rentenversicherung einem freiwillig oder privat versicherten Rentner tatsächlich auch einen Zuschuss auszahlt.

            Das sind die eher seltenen Fälle, in denen der Rentner nicht pflichtversichert ist. Da zahlt der Rentner den gesamten Beitrag selbst an seine Krankenversicherung.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

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            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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