Hallo zusammen,
ich bin 2 Tage pro Woche freiberuflich tätig und möchte in meiner EÜR meine Fahrkosten über die Entfernungspauschale geltend machen.
Dafür habe ich bereits das Feld 62/63 "Fahrkosten für Wege zwischen Wohnung und erster Betriebsstätte" gefunden.
Nun ist es aber so, dass ich jeden Mittwoch im Büro in Ort X und jeden Donnerstag im Büro in Ort Y arbeite. Wie berücksichtige/berechne ich in diesem Fall die Fahrtkosten - es gibt so gesehen zwei "erste Betriebsstätten" bei mir.
Auch bin ich mir unsicher, wo Reisekosten für Fortbildungen einzutragen sind.
Ich hoffe, es kann mir jemand weiter helfen.
Danke und liebe Grüsse
Hanna
ich bin 2 Tage pro Woche freiberuflich tätig und möchte in meiner EÜR meine Fahrkosten über die Entfernungspauschale geltend machen.
Dafür habe ich bereits das Feld 62/63 "Fahrkosten für Wege zwischen Wohnung und erster Betriebsstätte" gefunden.
Nun ist es aber so, dass ich jeden Mittwoch im Büro in Ort X und jeden Donnerstag im Büro in Ort Y arbeite. Wie berücksichtige/berechne ich in diesem Fall die Fahrtkosten - es gibt so gesehen zwei "erste Betriebsstätten" bei mir.
Auch bin ich mir unsicher, wo Reisekosten für Fortbildungen einzutragen sind.
Ich hoffe, es kann mir jemand weiter helfen.
Danke und liebe Grüsse
Hanna
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