Liebe Forumsmitglieder,
bis 12/2107 war ich für einen anderen Arbeitgeber tätig, auf Lohnsteuerklasse 1. Im Mai 2018 habe ich eine einmalige Bonifikationszahlung des ehemaligen Arbeitgebers für Vertriebserfolge 2017 erhalten, auf Lohsteuerklasse 6, da ich beim Hauptarbeitgeber Steuerklasse 1 habe. Steuerklasse 6 hat höhere Abzüge, zur Auszahlung wurde mir gesagt, die Differenz zu Abzügen, die in Lohnsteuerklasse 1 angefallen wären, kann ich über die Steuererklärung zurückerhalten. Trage ich die Daten über eine 2. Lohnsteuerkarte in Anlage N ein, soll ich laut Rechnung was nachzahlen. Kann mir jemand sagen, wie das korrekt eingetragen wird?
(Bitte nicht böse sein, wenn ich nicht sofort antworte, ich bin die nächste Std. zunächst nicht am Rechner)
Vielen Dank, freundliche Grüße Daniela Rüger
bis 12/2107 war ich für einen anderen Arbeitgeber tätig, auf Lohnsteuerklasse 1. Im Mai 2018 habe ich eine einmalige Bonifikationszahlung des ehemaligen Arbeitgebers für Vertriebserfolge 2017 erhalten, auf Lohsteuerklasse 6, da ich beim Hauptarbeitgeber Steuerklasse 1 habe. Steuerklasse 6 hat höhere Abzüge, zur Auszahlung wurde mir gesagt, die Differenz zu Abzügen, die in Lohnsteuerklasse 1 angefallen wären, kann ich über die Steuererklärung zurückerhalten. Trage ich die Daten über eine 2. Lohnsteuerkarte in Anlage N ein, soll ich laut Rechnung was nachzahlen. Kann mir jemand sagen, wie das korrekt eingetragen wird?
(Bitte nicht böse sein, wenn ich nicht sofort antworte, ich bin die nächste Std. zunächst nicht am Rechner)
Vielen Dank, freundliche Grüße Daniela Rüger
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