Zitiere:
Für die Ermittlung der Höhe der abzugsfähigen Vorsorgeaufwendungen der erklärten Versicherungsbeiträge ist eine Aussage zu den ggf. erhaltenen steuerfreien Zuschüssen/Beiträgen/Beihilfen zur Krankenversicherung erforderlich. Ende d.Z.
Der freundliche Hinweis spiegelt sich leider nicht durch eine wunderbare rote Markierung an entsprechender Stelle des Formulars wider.
Bitte um Hilfe!!!!
Für die Ermittlung der Höhe der abzugsfähigen Vorsorgeaufwendungen der erklärten Versicherungsbeiträge ist eine Aussage zu den ggf. erhaltenen steuerfreien Zuschüssen/Beiträgen/Beihilfen zur Krankenversicherung erforderlich. Ende d.Z.
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