Hallo,
da ich bisher Angestellter war habe ich meine Werbungskosten der doppelten Haushaltsführung (Österreich-Deutschland) immer in Anlage N geltend gemacht. Als Freiberufler ist dies ja nicht mehr möglich, da Anlage N nur für Angestellte gilt.
Daher meine Frage wo man als Freiberufler diese Art der Werbungskosten geltend macht? (Wohnung in D, Heimfahrten nach Ö usw.)
Vielen Dank vorab!
da ich bisher Angestellter war habe ich meine Werbungskosten der doppelten Haushaltsführung (Österreich-Deutschland) immer in Anlage N geltend gemacht. Als Freiberufler ist dies ja nicht mehr möglich, da Anlage N nur für Angestellte gilt.
Daher meine Frage wo man als Freiberufler diese Art der Werbungskosten geltend macht? (Wohnung in D, Heimfahrten nach Ö usw.)
Vielen Dank vorab!
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