Hallo zusammen,
ich habe seit Samstag meinen Bescheid für 2009 in Händen und hatte dort eine geringfügige Abweichung gegenüber der vorherigen Berechnung mit Elsterformular 11.4.1 festgestellt.
Schnell war klar wodran es lag, denn in der Anlage "Vorsorgeaufwand" hatte ich:
- in Zeile 42 den um ca. 1600€ niedrigeren Betrag 2008 lt. den Rentenversicherungsbelegen
- in Zeile 45 das tatsächliche Entgelt so wie in der LSB des Arbeitgebers 2008
eingetragen. Ich hatte den Hinweis überlesen, der in Feld 42 mitteilte, dass dort nichts eingetragen zu sein hat, wenn in 45 etwas eingetragen wird.
Um u.a. zu klären, welches Feld ich beim nächsten Mal füllen muss/soll/kann/darf (denn es kam ja auch keine Fehlermeldung, dass ich in beiden Feldern etwas eingetragen hatte!), rief ich heute beim für mich zuständigen Finanzamt an, das sorgte dort leider aber auch für Verwirrung. Eine klare Antwort war leider nicht zu erhalten
Fakt ist:
- Zeile 42 UND 45 eingetragen (wie von mir eingereicht) ergab einen 22 Euro höheren Auszahlungsbetrag als jetzt erhalten
- Nur Zeile 42 eingetragen hätte 3,50 Euro weniger Rückzahlung bewirkt
- Nur Zeile 45 eingetragen (wie vom Finanzamt jetzt anscheinend bei Steuerberechnung berücksichtigt) war wie gesagt weniger als lt. Steuerberechnung zuvor
Meine Frage nun: kann mir Jemand plausibel erklären, warum es diese beiden Zeilen gibt und in welche Zeile/Zeilen ich etwas eintragen kann/darf/muss/soll? War das Streichen einer Zeile durch das FA korrekt oder hätten beide Einträge berücksichtigt werden müssen? Spielt es eine Rolle, ob Zeile 42 einen höheren Betrag als Zeile 45 aufweist oder umgekehrt?
Hoffe auf gute Antworten
Danke
ich habe seit Samstag meinen Bescheid für 2009 in Händen und hatte dort eine geringfügige Abweichung gegenüber der vorherigen Berechnung mit Elsterformular 11.4.1 festgestellt.
Schnell war klar wodran es lag, denn in der Anlage "Vorsorgeaufwand" hatte ich:
- in Zeile 42 den um ca. 1600€ niedrigeren Betrag 2008 lt. den Rentenversicherungsbelegen
- in Zeile 45 das tatsächliche Entgelt so wie in der LSB des Arbeitgebers 2008
eingetragen. Ich hatte den Hinweis überlesen, der in Feld 42 mitteilte, dass dort nichts eingetragen zu sein hat, wenn in 45 etwas eingetragen wird.
Um u.a. zu klären, welches Feld ich beim nächsten Mal füllen muss/soll/kann/darf (denn es kam ja auch keine Fehlermeldung, dass ich in beiden Feldern etwas eingetragen hatte!), rief ich heute beim für mich zuständigen Finanzamt an, das sorgte dort leider aber auch für Verwirrung. Eine klare Antwort war leider nicht zu erhalten
Fakt ist:
- Zeile 42 UND 45 eingetragen (wie von mir eingereicht) ergab einen 22 Euro höheren Auszahlungsbetrag als jetzt erhalten
- Nur Zeile 42 eingetragen hätte 3,50 Euro weniger Rückzahlung bewirkt
- Nur Zeile 45 eingetragen (wie vom Finanzamt jetzt anscheinend bei Steuerberechnung berücksichtigt) war wie gesagt weniger als lt. Steuerberechnung zuvor
Meine Frage nun: kann mir Jemand plausibel erklären, warum es diese beiden Zeilen gibt und in welche Zeile/Zeilen ich etwas eintragen kann/darf/muss/soll? War das Streichen einer Zeile durch das FA korrekt oder hätten beide Einträge berücksichtigt werden müssen? Spielt es eine Rolle, ob Zeile 42 einen höheren Betrag als Zeile 45 aufweist oder umgekehrt?
Hoffe auf gute Antworten
Danke
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