Hallo,
ich bearbeite momentan die Anlage EÜR und habe folgende Frage:
Bei der Ermittlung der Entnahmen (Zeile 82, Anlage EÜR) habe ich folgende Entnahmen berücksichtigt:
- Überweisungen auf mein Privatkonto
- Überweisungen auf mein Tagesgeldkonto
- Überweisungen Kranken- und Rentenversicherungsbeiträge
- Bargeldabhebungen
- sonstige privat veranlasste Überweisungen
Jetzt stellen sich mir folgende Fragen:
1. Muss die private Telefonnutzung (Eintrag in Zeile 16 erfolgt) als Entnahme in Zeile 82 eingetragen werden?
2. Muss die private Kfz-Nutzung (Eintrag in Zeile 15 erfolgt/1%-Regelung) als Entnahme in Zeile 82 eingetragen werden?
3. Wie ist der positive Geschäftskontostand am 01.01.2009 zu bewerten? Unberücksichtigt oder als Privateinlage?
4. Wie ist der positive Geschäftskontostand am 31.12.2009 zu bewerten? Unberücksichtigt oder als Privatentnahme?
Hintergrund der Fragen 3 und 4:
Wenn ich diese beiden Summen nicht in die Zeilen 82 und 83 aufnehme, dann erhalte ich als Ergebnis, dass meine Entnahmen höher als die Einnahmen (=Einlagen + Gewinn)waren. Das wirkt sich negativ auf die Schuldzinsberechnung aus. Dabei liegt das daran, dass der Kontostand zum 01.01.2009 sehr hoch war und ich auf das Tagesgeldkonto überwiesen habe.
Ich hoffe, Sie können mir weiterhelfen. Ich bedanke mich bei Ihnen!
MfG
Susan_K
ich bearbeite momentan die Anlage EÜR und habe folgende Frage:
Bei der Ermittlung der Entnahmen (Zeile 82, Anlage EÜR) habe ich folgende Entnahmen berücksichtigt:
- Überweisungen auf mein Privatkonto
- Überweisungen auf mein Tagesgeldkonto
- Überweisungen Kranken- und Rentenversicherungsbeiträge
- Bargeldabhebungen
- sonstige privat veranlasste Überweisungen
Jetzt stellen sich mir folgende Fragen:
1. Muss die private Telefonnutzung (Eintrag in Zeile 16 erfolgt) als Entnahme in Zeile 82 eingetragen werden?
2. Muss die private Kfz-Nutzung (Eintrag in Zeile 15 erfolgt/1%-Regelung) als Entnahme in Zeile 82 eingetragen werden?
3. Wie ist der positive Geschäftskontostand am 01.01.2009 zu bewerten? Unberücksichtigt oder als Privateinlage?
4. Wie ist der positive Geschäftskontostand am 31.12.2009 zu bewerten? Unberücksichtigt oder als Privatentnahme?
Hintergrund der Fragen 3 und 4:
Wenn ich diese beiden Summen nicht in die Zeilen 82 und 83 aufnehme, dann erhalte ich als Ergebnis, dass meine Entnahmen höher als die Einnahmen (=Einlagen + Gewinn)waren. Das wirkt sich negativ auf die Schuldzinsberechnung aus. Dabei liegt das daran, dass der Kontostand zum 01.01.2009 sehr hoch war und ich auf das Tagesgeldkonto überwiesen habe.
Ich hoffe, Sie können mir weiterhelfen. Ich bedanke mich bei Ihnen!
MfG
Susan_K
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