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Entnahmen - Zeile 82, Anlage EÜR

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    Entnahmen - Zeile 82, Anlage EÜR

    Hallo,

    ich bearbeite momentan die Anlage EÜR und habe folgende Frage:

    Bei der Ermittlung der Entnahmen (Zeile 82, Anlage EÜR) habe ich folgende Entnahmen berücksichtigt:

    - Überweisungen auf mein Privatkonto
    - Überweisungen auf mein Tagesgeldkonto
    - Überweisungen Kranken- und Rentenversicherungsbeiträge
    - Bargeldabhebungen
    - sonstige privat veranlasste Überweisungen

    Jetzt stellen sich mir folgende Fragen:

    1. Muss die private Telefonnutzung (Eintrag in Zeile 16 erfolgt) als Entnahme in Zeile 82 eingetragen werden?

    2. Muss die private Kfz-Nutzung (Eintrag in Zeile 15 erfolgt/1%-Regelung) als Entnahme in Zeile 82 eingetragen werden?

    3. Wie ist der positive Geschäftskontostand am 01.01.2009 zu bewerten? Unberücksichtigt oder als Privateinlage?

    4. Wie ist der positive Geschäftskontostand am 31.12.2009 zu bewerten? Unberücksichtigt oder als Privatentnahme?

    Hintergrund der Fragen 3 und 4:
    Wenn ich diese beiden Summen nicht in die Zeilen 82 und 83 aufnehme, dann erhalte ich als Ergebnis, dass meine Entnahmen höher als die Einnahmen (=Einlagen + Gewinn)waren. Das wirkt sich negativ auf die Schuldzinsberechnung aus. Dabei liegt das daran, dass der Kontostand zum 01.01.2009 sehr hoch war und ich auf das Tagesgeldkonto überwiesen habe.

    Ich hoffe, Sie können mir weiterhelfen. Ich bedanke mich bei Ihnen!

    MfG
    Susan_K

    #2
    AW: Entnahmen - Zeile 82, Anlage EÜR

    1. Ja (siehe Eingabehilfe - unteres Fenster - zu Zeile 82)
    2. Ja (siehe ebenda)
    3 + 4 soweit ich weis, spielt der Kontenstand des GESCHÄFTskontos keine Rolle (bei Einnahme/Überschussrechnung nach § 4 (3) EStG - nur bei Bilanzierenden)

    zum Hintergrund: da bedienen sie sich an Ihren Gewinnen/Einlagen/Nichtentnahmen der Vorjahre
    LG MAX v S.

    (Seit 2003 Elsternutzer im Selbstversuch)

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      #3
      AW: Entnahmen - Zeile 82, Anlage EÜR

      Hallo Max_v_S,

      vielen Dank für die Antwort. Ihre Argumentation zu den Fragen 3 und 4 stimmen mit meinen Überlegungen überein. Zur Sicherheit werde ich dem Finanzamt bei der Abgabe der ESt-Erklärung kurz schreiben, wie die Überentnahme zustande kommt - eigentlich ist das ja auch aus der Vorjahreserklärung ersichtlich (hohe "Unterentnahme"). Aber sicher ist sicher.

      Dankende Grüße ,
      Susan

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        #4
        AW: Entnahmen - Zeile 82, Anlage EÜR

        Sinn und Zweck der nichtabziehbaren Schuldzinsen - der Gesetzgeber möchte verhindern das findige Unternehmer betriebliche Darlehen (mit Zinsen als Betriebsausgaben) über hohe Privatentnahmen zur finanzierung privater Annehmlichkeiten verwenden.
        Eine Erläuterung Ihrerseits scheint meiner Meinung nach nicht notwendig, da sich das für Ihren Bearbeiter aus den Vorjahresunterlagen herleiten lässt.
        LG MAX v S.

        (Seit 2003 Elsternutzer im Selbstversuch)

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          #5
          AW: Entnahmen - Zeile 82, Anlage EÜR

          Nochmals vielen Dank für die Erläuterung.

          Bei der weiteren Bearbeitung ist noch eine Frage aufgetreten:

          Die Differenz zwischen "Kosten für Wege zwischen Wohnung und Betriebsstätte (0,03% vom Listenpreis x Monate x Kilometer)" und "Abziehbare Aufwendungen für Wege zwischen Wohnung und Betriebsstätte" ist das auch eine Privatentnahme oder handelt es sich in diesem Fall um nicht abzugsfähige Betriebsausgaben?

          Viele Grüße.
          Susan

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            #6
            AW: Entnahmen - Zeile 82, Anlage EÜR

            Erläuterungen zu EÜR, Seite 2, Zeile 36:
            Zitat:

            Aufwendungen für Wege zwischen Wohnung und Betriebsstätte können nur eingeschränkt wie Betriebsausgaben abgezogen werden. Grundsätzlich darf nur die Entfernungspauschale wie Betriebsausgaben berücksichtigt werden.

            Also zuerst werden alle PKW-kosten als Betriebsausgaben geltend gemacht
            (Abschreibung, Benzin, Inspektion, neue Reifen, TÜV.....)

            Fahrtenbuchfahrer ermitteln anhand der anteilig für Fahrten Whg. - Ast. gefahrenen km die tatsächlichen kosten und tragen die in EÜR, Seite 2, Zeile 36 ein

            1% Rechner rechnen diesen Anteil für Fahrten Whg. - Ast. mit 0,3% der BRUTTO-LISTEN-preises x Anzahl der genutzten Monate (gewöhnlich 12, aussser bei Kauf/Verkauf im Steuerjahr) aus.

            In die Zeile 37a kommt dann der Betrag der sich aus der EINFACHEN Entfernung zw. Whg. - Ast. x 30 ct x Anzahl der Fahrten zusammensetzt. (das sind dann wieder Betriebsausgaben - wegen der Gleichstellung von Arbeitnehmern und Selbständigen)

            Die 0,3% KEINE Privatentnahmen, die hast du ja über die 1% Regel berechnet. Du kürzt damit geltend gemachten Betriebsausgaben - insofern nichtabziehbar, richtig - bekommst dafür aber den Pauschbetrag.

            Steht so auch in der Einagebhilfe (unteres Fenster;-) - ich habs nur etwas anders formuliert.
            Zuletzt geändert von Max_v_S; 04.06.2010, 10:56.
            LG MAX v S.

            (Seit 2003 Elsternutzer im Selbstversuch)

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              #7
              AW: Entnahmen - Zeile 82, Anlage EÜR

              Zitat von Max_v_S Beitrag anzeigen
              Erläuterungen zu EÜR, Seite 2, Zeile 36:
              Zitat:

              Aufwendungen für Wege zwischen Wohnung und Betriebsstätte können nur eingeschränkt wie Betriebsausgaben abgezogen werden. Grundsätzlich darf nur die Entfernungspauschale wie Betriebsausgaben berücksichtigt werden.

              Also zuerst werden alle PKW-kosten als Betriebsausgaben geltend gemacht
              (Abschreibung, Benzin, Inspektion, neue Reifen, TÜV.....)

              Fahrtenbuchfahrer ermitteln anhand der anteilig für Fahrten Whg. - Ast. gefahrenen km die tatsächlichen kosten und tragen die in EÜR, Seite 2, Zeile 36 ein

              1% Rechner rechnen diesen Anteil für Fahrten Whg. - Ast. mit 0,3% der BRUTTO-LISTEN-preises x Anzahl der genutzten Monate (gewöhnlich 12, aussser bei Kauf/Verkauf im Steuerjahr) aus.

              in die Zeile 37a kommt dann der Betrag der sich aus der EINFACHEN Entfernung zw. Whg. - Ast. x 30 ct x Anzahl der Fahrten. (das sind dann wieder Betriebsausgaben - wegen der Gleichstellung von Arbeitnehmern und Selbständigen)

              Die 0,3% KEINE Privatentnahmen, die hast du ja über die 1% Regel berechnet. Du kürzt damit geltend gemachten Betriebsausgaben - insofern nichtabziehbar, richtig - bekommst dafür aber den Pauschbetrag.

              Steht so auch in der Einagebhilfe (unteres Fenster;-) - ich habs nur etwas anders formuliert.
              Nochmals vielen Dank für die schnelle Antwort und die ausführliche Erläuterung! Jetzt habe ich es verstanden. Ich war mir nicht sicher, ob Betriebsausgaben, die nur beschränkt (oder gar nicht) abziehbar sind, im Gegenzug als Privatentnahme (Zeile 82) zu beurteilen sind. Aber das war ein Denkfehler, ich habe die beiden "Begriffe" falsch definiert.

              Viele Grüße, Susan

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                #8
                AW: Entnahmen - Zeile 82, Anlage EÜR

                Hallo zusammen,

                mein Anliegen passt zwar nicht zu den Ausgangsfragen, aber wo trage ich in die EÜR Fahrtkosten mit meinem Auto ein, welches ansonsten ausschließlich privat genutzt wird.
                Es handelt sich um seltene Fahrten zu Kunden - ansonsten sind für die Ausführung meines Unternehmens keine Autofahrten notwendig.

                Sind die Kosten eher im Bereich Reisekosten mit den entsprechenden Pauschbeträgen anzusiedeln?

                Vielen Dank
                MacH

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                  #9
                  AW: Entnahmen - Zeile 82, Anlage EÜR

                  Zitat von MacH Beitrag anzeigen
                  Hallo zusammen,

                  mein Anliegen passt zwar nicht zu den Ausgangsfragen, aber wo trage ich in die EÜR Fahrtkosten mit meinem Auto ein, welches ansonsten ausschließlich privat genutzt wird.
                  Es handelt sich um seltene Fahrten zu Kunden - ansonsten sind für die Ausführung meines Unternehmens keine Autofahrten notwendig.

                  Sind die Kosten eher im Bereich Reisekosten mit den entsprechenden Pauschbeträgen anzusiedeln?

                  Vielen Dank
                  MacH
                  Hallo MacH,
                  die Fahrtkosten werden in Zeile 35, Anlage EÜR eingetragen. Deine weiteren Reisekosten (z. B. Verpflegungsmehraufwand) in Zeile 45, Anlage EÜR.

                  Gruß, Susan

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                    #10
                    AW: Entnahmen - Zeile 82, Anlage EÜR

                    Zitat von Susan_K Beitrag anzeigen
                    Hallo MacH,
                    die Fahrtkosten werden in Zeile 35, Anlage EÜR eingetragen. Deine weiteren Reisekosten (z. B. Verpflegungsmehraufwand) in Zeile 45, Anlage EÜR.

                    Gruß, Susan
                    Danke Susan_K, aber mit meiner Frage wollte ich eigentlich wissen, ob das mit den Autofahrten als Reisekosten steuerrechtlich in Ordnung ist. Hätte ich besser formulieren müssen.

                    Hat jemand noch eine Antwort für mich?

                    Gruß
                    MacH

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                      #11
                      AW: Entnahmen - Zeile 82, Anlage EÜR

                      § 9 EStG: Werbungskosten

                      (1) 1 Werbungskosten sind Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen. 2 Sie sind bei der Einkunftsart abzuziehen, bei der sie erwachsen sind.

                      Fahrtkosten (in deinem Fall km x Pauschbetrag vom 30 ct) sind Werbungskosten/Betriebsausgaben
                      LG MAX v S.

                      (Seit 2003 Elsternutzer im Selbstversuch)

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                        #12
                        AW: Entnahmen - Zeile 82, Anlage EÜR

                        Danke für die schnelle Antwort.

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                          #13
                          1% KFZ und Zeile 82

                          Hallo,

                          kann mir das nochmal einer gaaaanz langsam erklären ? ;-)

                          Also ich will ganz normal meinen Dienstwagen nach der 1% Regelung angeben.
                          Beispiel der Einfachheit halber 20.000 EUR Bruttolistenpreis:

                          Also kommen dann in die Zeile
                          "17 - private KFZ Nutzung" 2400 EUR für 12 Monate
                          aber sinngemäß ist damit das Fahrzeug doch abgegolten und muß nicht nochmal in die Zeile 82 als Entnahme oder sehe ich das falsch ?

                          (Diese 20% für die nicht mit Vorsteuern belasteten Kosten kann ich doch zu meinen Ungunsten ignorieren oder nicht?)

                          Gruß & Danke

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