Hallo,
ich muss wg. der Anschaffung einer PV Anlage eine EÜR für 2018 machen. Meine erste Unsicherheit tritt gleich bei der Frage nach dem Betreibsinhaber auf.
Vorweg:
Die Firma ist beim FA registriert. Inhaber bin ich (nicht meine Frau und ich). Eine neue Steuernummer habe ich auch bekommen, und in dem Zuteilungsschreiben steht:
... das Finanzamt hat Ihnen die Steuernummer xx/xxx /xxxxx zugeteilt.
Sie gilt für:
Einkommensteuer
Umsatzsteuer
Gewinnermittlung nach $ 4 Abs. 3 EStG
Was ja wohl bedeutet, dass ich die alte Steuernummer, die bisher für Einkommenssteuer (zusammenveranlagt) verwendet wurde, vergessen kann, und dort jetzt auch die neue Nummer verwenden soll.
Nun zur Frage: Beim Feld Betriebsinhaber heisst es in Elster:
"Ein anderes Feld als „Stpfl. / Ehemann / Lebenspartner” ist nur anzukreuzen, wenn die Anlage EÜR unter der selben Steuernummer abgegeben wird wie die Einkommensteuererklärung der zusammenveranlagten Ehegatten/Lebenspartner(innen). Auch bei Körperschaften und Gesellschaften ist das Feld „Stpfl. / Ehemann / Lebenspartner” anzukreuzen."
Bedeutet dass, dass ich "Beide Ehegatten" ankreuzen muss, auch wenn nur ich der Firmeninhaber bin?
ich muss wg. der Anschaffung einer PV Anlage eine EÜR für 2018 machen. Meine erste Unsicherheit tritt gleich bei der Frage nach dem Betreibsinhaber auf.
Vorweg:
Die Firma ist beim FA registriert. Inhaber bin ich (nicht meine Frau und ich). Eine neue Steuernummer habe ich auch bekommen, und in dem Zuteilungsschreiben steht:
... das Finanzamt hat Ihnen die Steuernummer xx/xxx /xxxxx zugeteilt.
Sie gilt für:
Einkommensteuer
Umsatzsteuer
Gewinnermittlung nach $ 4 Abs. 3 EStG
Was ja wohl bedeutet, dass ich die alte Steuernummer, die bisher für Einkommenssteuer (zusammenveranlagt) verwendet wurde, vergessen kann, und dort jetzt auch die neue Nummer verwenden soll.
Nun zur Frage: Beim Feld Betriebsinhaber heisst es in Elster:
"Ein anderes Feld als „Stpfl. / Ehemann / Lebenspartner” ist nur anzukreuzen, wenn die Anlage EÜR unter der selben Steuernummer abgegeben wird wie die Einkommensteuererklärung der zusammenveranlagten Ehegatten/Lebenspartner(innen). Auch bei Körperschaften und Gesellschaften ist das Feld „Stpfl. / Ehemann / Lebenspartner” anzukreuzen."
Bedeutet dass, dass ich "Beide Ehegatten" ankreuzen muss, auch wenn nur ich der Firmeninhaber bin?
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