Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

EÜR - Betriebsinhaber

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    EÜR - Betriebsinhaber

    Hallo,

    ich muss wg. der Anschaffung einer PV Anlage eine EÜR für 2018 machen. Meine erste Unsicherheit tritt gleich bei der Frage nach dem Betreibsinhaber auf.

    Vorweg:

    Die Firma ist beim FA registriert. Inhaber bin ich (nicht meine Frau und ich). Eine neue Steuernummer habe ich auch bekommen, und in dem Zuteilungsschreiben steht:

    ... das Finanzamt hat Ihnen die Steuernummer xx/xxx /xxxxx zugeteilt.
    Sie gilt für:
    Einkommensteuer
    Umsatzsteuer
    Gewinnermittlung nach $ 4 Abs. 3 EStG

    Was ja wohl bedeutet, dass ich die alte Steuernummer, die bisher für Einkommenssteuer (zusammenveranlagt) verwendet wurde, vergessen kann, und dort jetzt auch die neue Nummer verwenden soll.

    Nun zur Frage: Beim Feld Betriebsinhaber heisst es in Elster:

    "Ein anderes Feld als „Stpfl. / Ehemann / Lebenspartner” ist nur anzukreuzen, wenn die Anlage EÜR unter der selben Steuernummer abgegeben wird wie die Einkommensteuererklärung der zusammenveranlagten Ehegatten/Lebenspartner(innen). Auch bei Körperschaften und Gesellschaften ist das Feld „Stpfl. / Ehemann / Lebenspartner” anzukreuzen."

    Bedeutet dass, dass ich "Beide Ehegatten" ankreuzen muss, auch wenn nur ich der Firmeninhaber bin?

    #2
    AW: EÜR - Betriebsinhaber

    Ein etwas verklausulierter Hinweis darauf, dass sich die Frage gar nicht stellt, wenn die Steuernummer sowieso nur einer Person zugeteilt wurde? Ich würde dort jedenfalls wahrheitsgemäße Angaben machen.

    Kommentar


      #3
      AW: EÜR - Betriebsinhaber

      Hallo,

      hier empfiehlt sich die Eingabehilfe zu missachten.
      Selten so einen Stuss gelesen.
      Siehe Beitrag L. E. Fant

      Gruß FIGUL
      Gruß FIGUL

      Kommentar


        #4
        AW: EÜR - Betriebsinhaber

        Bedeutet dass, dass ich "Beide Ehegatten" ankreuzen muss, auch wenn nur ich der Firmeninhaber bin?
        Nein! Die sprachlich ziemlich missglückte Erläuterung will folgendes zum Ausdruck bringen: Gibt es für den Betrieb eine eigene Steuernummer, ist das Kreuz immer bei Steuerpflichtiger/Ehemann/Person A usw. zu setzen.

        Gibt es wie in eurem Fall keine eigene Steuernummer, ist der tatsächliche Betriebsinhaber anzukreuzen. Das bist aber ebenfalls du allein.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

        Kommentar


          #5
          AW: EÜR - Betriebsinhaber

          Habt vielen Dank.

          Kommentar

          Lädt...
          X