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Umsatzsteuererklärung umsatzsteuerbefreite Einnahmen

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  • L. E. Fant
    antwortet
    AW: Umsatzsteuererklärung umsatzsteuerbefreite Einnahmen

    Zitat von Tom80 Beitrag anzeigen
    es gibt unter Punkt 5 _steuerfreie Lieferungen, sonstige Leistungen und unentgeltliche Wertabgaben_
    Das ist nicht ElsterFormular. Ich gehe davon aus dass Du mit Mein Elster arbeitest. Den Thread verschieb ich dann mal dorthin.

    Zitat von Tom80 Beitrag anzeigen
    Dort kämen die Zeilen 63 bis 77 in Frage.
    Ich hab ganz übersehen dass Du von Leistungen an Kunden in der EU geschrieben hattest. Unterricht ist jedenfalls gegebenenfalls nach § 4 Nr. 21 steuerfrei.

    Bei innergemeinschaftlichen Umsätzen spielt es natürlich eine Rolle, ob es sich um eine Lieferung oder eine sonstige Leistung handelt, und ob der Leistungsempfänger Unternehmer ist.

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  • Tom80
    antwortet
    AW: Umsatzsteuererklärung umsatzsteuerbefreite Einnahmen

    Hallo,
    es gibt unter Punkt 5 "steuerfreie Lieferungen, sonstige Leistungen und unentgeltliche Wertabgaben". Dort kämen die Zeilen 63 bis 77 in Frage.
    Die Frage ist, worauf sich "steuerfrei" bezieht, ob damit auch die Umsatzsteuer gemeint ist.
    Oder kann es sein, dass ich umsatzsteuerbefreite Leistungen in der Umsatzsteuererklärung überhaupt nicht anführen muss?

    - - - Aktualisiert - - -

    Es geht um das Jahr 2018.

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  • L. E. Fant
    antwortet
    AW: Umsatzsteuererklärung umsatzsteuerbefreite Einnahmen

    Um welches Jahr geht's denn? Welche Zeilen hast Du schon entdeckt?

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  • Tom80
    hat ein Thema erstellt Umsatzsteuererklärung umsatzsteuerbefreite Einnahmen.

    Umsatzsteuererklärung umsatzsteuerbefreite Einnahmen

    Hallo,
    ich bin freiberuflich als Lektor und Ghostwriter tätig und übe noch eine freiberufliche Lehrtätigkeit aus.
    Neben umsatzsteuerpflichtigen Umsätzen habe ich auch umsatzsteuerbefreite Einnahmen: zum einen Leistungen an Kunden in der EU nach dem Reverse-Charge-Verfahren als auch meine Einnahmen aus der Tätigkeit als Lehrkraft.
    Meine Frage: Wo trage ich diese umsatzsteuerbefreiten Einnahmen in der Umsatzsteuererklärung ein?
    Vielen Dank im Voraus.
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