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Vermietung und Verpachtung --ein Jahr lang nicht vermietet-- Fragen bzgl. ausfüllen

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    Vermietung und Verpachtung --ein Jahr lang nicht vermietet-- Fragen bzgl. ausfüllen

    Guten Tag

    ich bin gerade bei unserer Steuererklärung für 2018 bei.

    Und zwar haben wir bis 2017 unseren zweiten Teil unserer doppelte Haushälfte vermietet (andere Hälfte Leben wir), die Mieteinnahmen und Abschreibung des Hauses etc. haben wir natürlich steuerlich immer mit angegeben.

    Nun ist es so, dass wir 2017 die Wohnung renoviert haben und seitdem noch nicht neu vermietet haben, denn wir überlegen es selber zu nutzen.
    Das erste Halbjahr 2017 war die Wohnung noch vermietet im Sommer fingen die Renovierungsarbeiten an und sind ca. Frühjahr 2018 fertig geworden.

    Wie ist das wenn man eine Wohnung hat aber sie zur Zeit nicht vermietet, Strom, Gas läuft über einen Zähler.
    Muss ich dann trotzdem in der Steuererklärung 2018 das Formular für Vermietung und Verpachtung angeben?
    Obwohl ich keine Einnahmen hatte?

    Und wie ist es wenn wir eventl. erstmal gar nicht in nächster Zeit vermieten möchten aber es möglich ist.
    Muss ich die Wohnung trotzdem immer mit angeben?
    Oder muss ich erst angeben sobald sie vermietet ist und Mieteinnahmen fließen.

    In der Steuererklärung 2017 habe ich die Renovierungskosten mit angegeben, da es ja für die Modernisierung der Wohnung war. Es wurde auch anteilig anerkannt vom Finanazamt. Aber ich hatte 2017 ja auch noch Anteilig Mieteinnahmen.

    Nun ist die Frage, muss ich das Formular für 2018 überhaupt ausfüllen, obwohl keine Mieteinnahmen flossen?

    Vielleicht könnte mir jemand meine Fragen beantworten, würde mich sehr freuen.

    VIELEN DANK
    und Gruss

    #2
    AW: Vermietung und Verpachtung --ein Jahr lang nicht vermietet-- Fragen bzgl. ausfüll

    Wenn du keine Vermietungsabsicht mehr hast, muss auch keine Anlage V abgegeben werden. Dann bekommst du aber auch keine Verluste und die Modernisierungskosten 2017 wurden zu Unrecht gewährt.

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      #3
      AW: Vermietung und Verpachtung --ein Jahr lang nicht vermietet-- Fragen bzgl. ausfüll

      Bedeutet allerdings gegenteilig auch:
      Solange nicht widerlegt ist, dass keine Vermietungsabsicht besteht, kann die Anlage V auch bei negativem Ergebnis abgegeben werden.
      Leerstände von Mieträumen aufgrund von durchzuführenden Baumaßnahmen sind nichts Außergewöhnliches.

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        #4
        AW: Vermietung und Verpachtung --ein Jahr lang nicht vermietet-- Fragen bzgl. ausfüll

        Hallo,

        karmaxxl sagt aber selbst ->..... denn wir überlegen es selber zu nutzen............

        Tschüß

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          #5
          AW: Vermietung und Verpachtung --ein Jahr lang nicht vermietet-- Fragen bzgl. ausfüll

          Wenn die Renovierungsarbeiten im Frühjahr 2018 abgeschlossen wurden, hätte man die Wohnung danach wieder vermieten können.

          Wenn man das nicht macht, weil man sich unschlüssig ist, ob man überhaupt wieder vermieten will, muss man auch die Folgen tragen.

          Das ist aber kein Elster-Thema!
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            AW: Vermietung und Verpachtung --ein Jahr lang nicht vermietet-- Fragen bzgl. ausfüll

            Nein wir wollten wieder vermieten! Aber wir haben bis jetzt nichts ordentliches gefunden. Denn wir möchten nicht an jeden vermieten, da es mit auf dem Grundstück ist.

            Mein Mann meinte dann, ja gut wenn wir niemanden finden nutzen wir es selbst. Aber es ist eine Wohnung und kann jeder Zeit vermietet werden.

            Wir mussten sie leider renovieren, da wir Mietnormaden hatten und alle beschätigt wurde. Sprich das Laminat ist aufgrund von Feuchtigkeit hoch gequallen, der Teppich hatte Branlöcher. Die Türen waren beschädigt, ein Fenster wurde beschädigt.
            Daher mussten wir renovieren und haben es dann ein wenig ausgedehnt und frischen Wind rein gehaucht.

            Also die Alten Eichentüren raus und neue Landhaustüren rein.

            Aufgrund der Vorgeschichte mit den Mieteren die uns die Wohnung vermüllt und zerstört haben, sind wir sehr vorsichtig geworden.

            Es war immer eine seperate Wohnung, wo erst die Oma lebte und dann zweimal vermietet wurde. Nun steht sie halt leer und wir bestimmt irgendwann wieder vermietet und solange nutzen wir anteilig selbst.

            Aber es geht mir ja darum ob ich trotzdem die Anlage V ausfüllen muss obwohl ich in dem Jahr keine Mieteinnahmen hatte.

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              #7
              AW: Vermietung und Verpachtung --ein Jahr lang nicht vermietet-- Fragen bzgl. ausfüll

              Es kommt auf die Vermietungsabsicht an, die im Zweifel, durch Inserate etc. nachzuweisen ist.

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                #8
                AW: Vermietung und Verpachtung --ein Jahr lang nicht vermietet-- Fragen bzgl. ausfüll

                Zitat von karmaxxl Beitrag anzeigen
                Aber es geht mir ja darum ob ich trotzdem die Anlage V ausfüllen muss obwohl ich in dem Jahr keine Mieteinnahmen hatte.
                Eine Frage die Du mit dem Finanzamt oder Deinem Steuerberater klären solltest.

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                  #9
                  AW: Vermietung und Verpachtung --ein Jahr lang nicht vermietet-- Fragen bzgl. ausfüll

                  Achso wir hatten bis jetzt nur einmal bei ebay-Kleinanzeigen das drin stehen, ansonsten läuft das hier auf dem Land über Mundbropergander.

                  Aber unser Nachbar hat auch ne Oberwohnung zu vermieten und hatte die jetzt auch ne Zeitlang leer stehen, da er auf Weltreise war. Daher ist glaub ich nicht verwerflich, dass eine Wohnung eine gewissen Zeit mal leer steht.

                  Oh wir hatten noch nie ein Steuerberater da ich immer das selbst gemacht habe. Aber ok, dann müsste ich mal rum telefonieren ob mir jemand die Frage beantworten kann, ansonsten frage ich mal direkt beim Finanzamt.

                  Wie gesagt möchte ja nur wissen ob ich die Anlage V beilegen muss. Ich vermute mal ja, dass ist ja genau wie bei Anlage G. Wenn ich ein Kleingewerbe habe, aber aus irgendwelchen Gründen es ne Zeitlang auf Eisen legen muss, dann melde ich es ja auch nicht direkt wieder ab. Es kann ja immer mal im Leben was dazwischen kommen.

                  Wie ist das eigentlich wenn ich diese Wohnung eventl. irgendwann mal Lagerraum nutzen würde für mein Kleingewerbe. Dann zahle ich ja so gesagt Miete für Lagerfläche an uns. Dann muss ich doch auch die Mieteinnahmen am Finanzamt mitteilen aber auch die Ausgabe bei meinem Kleingewerbe. Darf man das überhaupt. Oder wie läuft das?

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                    #10
                    AW: Vermietung und Verpachtung --ein Jahr lang nicht vermietet-- Fragen bzgl. ausfüll

                    Die Fragen, die du hier stellst, betreffen zum Großteil Steuerrecht. Steuerberatung ist hier aber nicht erlaubt.

                    Wenn du die Anlage V beifügst, erklärst du, Einkünfte aus Vermietung erzielen zu wollen. Das musst du glaubhaft machen!

                    Du machst ja dann auch Werbungskosten, insbesondere die AfA geltend und das führt erfahrungsgemäß zu beträchtlichen negativen Einkünften aus Vermietung.
                    Da wird dann schon genauer hingesehen als bei einem schlecht laufenden Kleingewerbe, wo es vielleicht um ein paar hundert Euro Verlust im Jahr geht.

                    Wenn wir bei einem Zweifamilienhaus, an dem meine Frau zur Hälfte beteiligt ist, einen Leerstand von einem Jahr hätten, würde das bei uns ein Minus von über 5.000,00 € ergeben.
                    Das sind Größenordnungen, für die sich das Finanzamt verständlicherweise interessiert.
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                      #11
                      AW: Vermietung und Verpachtung --ein Jahr lang nicht vermietet-- Fragen bzgl. ausfüll

                      Hier ergänzend noch ein paar Links,
                      die die Meinung von Charlie24 bestätigen:

                      https://www.sis-verlag.de/archiv/ein...-einer-wohnung
                      1.Aufwendungen für eine Wohnung, die nach vorheriger, auf Dauer angelegter Vermietung leer steht, sind auch während der Zeit des Leerstands als Werbungskosten abziehbar,
                      solange der Steuerpflichtige den ursprünglichen Entschluss zur Einkünfteerzielung im Zusammenhang mit dem Leerstand der Wohnung nicht endgültig aufgegeben hat.
                      Diese Grundsätze sind auch auf den Leerstand einzelner Räume innerhalb einer Wohnung, die vom Steuerpflichtigen im Übrigen anderweitig genutzt wird, anzuwenden.
                      https://www.deubner-steuern.de/news/...gsabsicht.html
                      https://www.rechtslupe.de/steuerrech...zung-3101881´/

                      Rein formal - um wieder auf den Boden dieses Forums zu kommen - müssen alle Nebenkosten entsprechend angegeben werden,
                      wie wenn auf Mieteinkünfte vorhanden wären.
                      Den Sachverhalt beurteilt dann das Finanzamt bzw der/die SachbearbeiterIn.

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                        #12
                        AW: Vermietung und Verpachtung --ein Jahr lang nicht vermietet-- Fragen bzgl. ausfüll

                        Um mal kurz und knapp die Frage des TE zu beantworten:

                        Nein, wenn ihr keine Mieteinnahmen hattet müsst ihr keine Anlage V einreichen. Ich würde lediglich im Rahmen der Erklärung den Hinweis geben, dass derzeit keine Vermietungsabsicht besteht.

                        Das ist auch keine Einbahnstraße. Die Vermietungsabsicht kann jederzeit wieder aufgenommen werden, wenn ihr euch sicher seit was ihr wollt.
                        Mit freundlichen Grüßen

                        Beamtenschweiß
                        ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

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                          #13
                          AW: Vermietung und Verpachtung --ein Jahr lang nicht vermietet-- Fragen bzgl. ausfüll

                          Das ist richtig ursprüngliche Frage des TE nicht mehr im Auge gehabt.

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                            #14
                            AW: Vermietung und Verpachtung --ein Jahr lang nicht vermietet-- Fragen bzgl. ausfüll

                            Ihr Lieben alle,
                            es ärgert mich sehr, wie -zwar meist vermeintlich sachkundig- besserwisserisch und unvollständig auf steuerliche Fragen geantwortet wird. Die Finanzamtsbearbeiter müssen sich dann mit Argumenten, wie: das haben mir doch die Fachleute vom Elsterforum versprochen, herumschlagen.
                            Also: Charly und Genossen: die einzig richtige Antwort, wenn überhaupt, ist: geht zum Steuerberater.
                            Beste Grüße
                            MfG elsterpm

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                              #15
                              AW: Vermietung und Verpachtung --ein Jahr lang nicht vermietet-- Fragen bzgl. ausfüll

                              Zitat von elsterpm Beitrag anzeigen
                              .... Die Finanzamtsbearbeiter müssen sich dann mit Argumenten, wie: das haben mir doch die Fachleute vom Elsterforum versprochen, herumschlagen.
                              .....
                              Hallo elsterpm,

                              das in einem Anwenderforum keine verbindlichen Auskünfte gegeben werden können sollte jedem klar sein.
                              Und das der Grat meist schmal ist zwischen Eingabe- oder Ausfüllhilfe um Fehler zu beseitigen und Beratung steht auch fest -> aber oft genug wird darauf hingewiesen, dass keine steuerlichen Auskünfte gegeben werden dürfen.

                              Tschüß

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